Daueraufenthaltsbescheinigung für EU/EWR-Bürger

Daueraufenthaltsbescheinigung für EU/EWR-Bürger

FAQ

EU/EWR-Bürger + Familienangehörige u. nahestehende Personen

Daueraufenthaltsbescheinigung für EU/EWR-Bürger

Unionsbürger, die sich 5 Jahre in Deutschland durchgängig freizügigkeitsberechtigt aufgehalten haben, erlangen kraft Gesetzes ein Daueraufenthaltsrecht.
Dieses kann auf Antrag von der Ausländerbehörde bescheinigt werden.

Die Ausländerbehörde prüft sodann, ob der EU/EWR-Bürger von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch macht. Hierfür sind entsprechende Nachweise einzureichen. Eine Liste der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie am Ende dieser Seite.

Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind nach Paragraph 2 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU:
– Arbeitnehmer sowie Unionsbürger, die sich – für eine gewisse Zeit - zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen, 
– Selbstständige sowie Erbringer von Dienstleistungen, 
– nicht erwerbstätige Unionsbürger, sofern sie über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen, 
– Unionsbürger, die nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, 
– sowie die Familienangehörigen dieser Unionsbürger, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen. 

Die Bescheinigung über den Daueraufenthalt ist rein deklaratorisch und für einen rechtmäßigen Aufenthalt ohne Bedeutung. Zur Ausübung von Rechten oder zur Erledigung von Verwaltungsformalitäten ist sie nicht erforderlich.

 

Gebühren der Bescheinigung:

 Für die Ausstellung der Daueraufenthaltsbescheinigung  10,00 Euro

Wie mache ich die erforderlichen Angaben für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Folgenden vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Formulars ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Formular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

 

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Ausweisdokumente des EU/EWR-Bürgers (Nationalpass oder nationale Identitätskarte)

 

> Nachweise über nichtselbstständige Arbeitstätigkeiten aller Familienmitglieder seit der Einreise Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link

> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt. Reichen Sie hier ebenfalls alle Einkommensteuerbescheide seit Einreise ein.

> Aktueller Rentenversicherungsverlauf Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (eservice-drv.de)External Link, bei privater Rentenversicherung ist ein adäquater Nachweis vorzulegen

> Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (falls vorhanden)

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link