Klärung der Ausreisemodalitäten
Je nach Situation im Einzelfall wird Ihnen ein kurzfristiger Termin per Mail zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass sich dieser Unterpunkt nur an (vollziehbar) ausreisepflichtige Ausländer richtet. Entweder wurden Sie bereits unter Setzung einer Ausreisefrist verpflichtet, aus dem Bundesgebiet auszureisen oder halten sich unerlaubt im Bundesgebiet auf und wurden von der Polizei aufgefordert, sich mit meiner Behörde in Verbindung zu setzen.
Zur Klärung der Ausreisemodalitäten wird verlangt, dass Sie nachweisen, wie Sie das Bundesgebiet verlassen werden. Demnach sind grundsätzlich Ausreisetickets (Flugticket, Busticket etc.) vorzulegen.
Anhand des beabsichtigten/möglichen Ausreisedatums kann die Ausreisefrist festgelegt bzw. verlängert werden.
Grenzübertrittsbescheinigung
Sie erhalten die Grenzübertrittsbescheinigung während des persönlichen Termins oder per Mail. Die Grenzübertrittsbescheinigung dient als Nachweis, dass Sie das Bundesgebiet verlassen haben.
Die Grenzübertrittsbescheinigung ist von Ihnen bei der Ausreisekontrolle oder bei der deutschen Auslandsvertretung abzugeben. Durch die Abgabe erfährt meine Behörde, dass Sie ausgereist sind.
Vorbereitung der Unterlagen Die erforderlichen Unterlagen müssen im Rahmen der Anfrage vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden der Anfrage ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Formular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben. Bitte bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf das Formular klicken! |
> Freitextfeld (Begründung)
> gültiger Nationalpass/aktuelle Duldung/oder anderweitiges Personaldokument
Bitte ein Dokument hochladen, auf dem Ihre Personalien
erfasst wurden.
> Ausreiseticket (Flug-, Busticket etc.)
KONTAKTFORMULARExternal Link |