Antrag auf Streichung der Wohnsitzbeschränkung

Antrag auf Streichung der Wohnsitzbeschränkung

FAQ

Asyl + Humanitäre Aufenthalte u. Familienangehörige

Antrag auf Streichung der Wohnsitzbeschränkung

Streichung/Änderung Wohnsitzauflage

Grundsätzlich wird gem. § 12a AufenthG eine Wohnsitzbeschränkung auf das Stadtgebiet Frankfurt a.M. für die Dauer von drei Jahren verfügt, wenn der Ausländer einen bestimmten humanitären Aufenthalt besitzt. Dies betrifft Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gem. den §§ 22, 23, 24 und 25 Abs. 1-3 Aufenthaltsgesetz. Bei sonstigen humanitären Aufenthaltsgründen kann eine Wohnsitzbeschränkung verfügt werden, wenn öffentliche Leitungen bezogen werden.

Streichung der Wohnsitzauflage
Bei den §§ 22, 23, 24 und 25 Abs. 1-3 Aufenthaltsgesetz gilt: die Wohnsitzbeschränkung wird nicht aufgenommen oder kann später auf Antrag aufgehoben werden,
wenn der Ausländer, der Ehegatte/eingetragener Lebenspartner oder sein minderjähriges Kind:
– eine sozialbersicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von15 Std./Woche aufnimmt /aufgenommen hat und durch die Person mindestens ein Einkommen i.H.d. monatlichen durchschnittlichen Bedarfs i.H.v. 810 Euro Netto für eine Einzelperson gedeckt ist oder 
– eine Berufsausbildung aufnimmt oder
studiert 

Bei sonstigen humanitären Aufenthaltsgründen und bei Aufenthaltsgestattungen kann eine Wohnsitzbeschränkung gestrichen werden, wenn der Lebensunterhalt vollständig gesichert ist.


Änderung der Wohnsitzauflage auf Antrag
Sofern Sie und/oder Ihre Familienangehörigen oben genannte Voraussetzungen für die Streichung Ihrer Wohnsitzauflage erfüllen, können Sie einen Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzauflage stellen. Sollten Sie nicht in Frankfurt wohnen, ist der Antrag in der zuständigen Ausländerbehörde Ihres aktuellen Wohnortes zu stellen.

Beteiligung anderer Behörden
Im Falle einer beantragten Abänderung Ihrer Wohnsitzauflage beteiligt meine Behörde die Ausländerbehörde Ihres künftigen Wohnortes. Regelmäßig wird die dortige Zustimmung benötigt, um Ihre Wohnsitzauflage entsprechend abzuändern. Sofern die Ausländerbehörde des Zuzugsortes nicht innerhalb von 4 Wochen antwortet, gilt der Antrag als zugestimmt (bei den §§ 22, 23, 24 und 25 Abs. 1-3 Aufenthaltsgesetz).

Wie beantrage ich eine Streichung/Änderung der Wohnsitzauflage?
Um eine Streichung der Wohnsitzauflage zu erwirken, müssen Sie anhand Ihrer Entgeltabrechnungen und des zugrundeliegenden Arbeitsvertrages nachweisen, dass Sie die erforderliche Einkommenshöhe erfüllen. Sollte eine berufliche Ausbildung vorliegen oder ein Studium wird ein Ausbildungsangebot/Ausbildungsvertrag bzw. die Aufnahmebestätigung der Hochschule für ein Studium benötigt.

Für die Änderung der Wohnsitzauflage gibt es unterschiedliche Gründe. Bitte begründen Sie daher ausführlich, weshalb Sie die Änderung der Wohnsitzauflage begehren und fügen Sie unterstützende Unterlagen bei.

Ohne ausreichende Unterlagen wird Ihr Antrag regelmäßig abgelehnt.


Gebühren

Die Streichung der Wohnsitzbeschränkung kostet 50,00 Euro.
Vorbereitung der Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen müssen im Rahmen der Terminanfrage vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden der Anfrage ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Formular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf das Formular klicken!

> Ausgefüllter Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage Antrag auf Streichung einer Wohnsitzauflage (pdf , 140KB)Download Link

> die letzten 3 Gehaltsabrechnungen

> Mietvertrag des neuen Wohnortes oder Zusage mit Angabe der Miethöhe

> Arbeitsvertrag/Stellenangebot
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Link

> Ausbildungsvertrag/Stellenangebot für einen Ausbildungsplatz

> Immatrikulationsbescheinigung
der Hochschule/Nachweis über die Aufnahme zum Studienplatz der Hochschule

> Sonstige Unterlagen, die den Zuzug an einen neuen Wohnort begründen (z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)

 

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