Streichung/Änderung der Wohnsitzauflage

Streichung/Änderung der Wohnsitzauflage

FAQ

Ausreisepflichtige Personen (Duldung)

Streichung/Änderung der Wohnsitzauflage

Als Geduldeter unterliegen Sie bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts grundsätzlich einer gesetzlichen Wohnsitzauflage nach § 61 Abs. 1d AufenthG. Das bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, Ihren Wohnort an einem bestimmten Ort (hier: Frankfurt am Main) zu nehmen. Auf Antrag kann die Wohnsitzauflage durch die Ausländerbehörde gestrichen oder geändert werden.

Streichung der Wohnsitzauflage
Die bestehende Wohnsitzauflage wird gestrichen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Die erforderlichen Nachweise hierzu sind von Ihnen zu erbringen. Das Bestehen des gesicherten Lebensunterhaltes wird neben dem Verdienst an einer Prognoseentscheidung festgemacht.

Sollte die Sicherung des Lebensunterhaltes nachträglich wieder entfallen, besteht die Wohnsitzauflage erneut.

Änderung der Wohnsitzauflage auf Antrag
Insbesondere wegen humanitärer Gründe kann die Ausländerbehörde die Änderung der Wohnsitzauflage überprüfen.

Humanitäre Gründe können auch erhebliche persönliche Gründe wie beispielsweise besonderer Schutzbedarf, Herstellung der Familieneinheit an einem anderen Wohnort, konkret bestehende Ausbildungsmöglichkeiten oder konkrete Möglichkeiten der Beschäftigung sein.

Hierbei handelt es sich allerdings immer um Einzelfallentscheidungen.

Beteiligung anderer Behörden
Im Falle einer beantragten Änderung Ihrer Wohnsitzauflage beteiligt meine Behörde die Ausländerbehörde Ihres künftigen Wohnortes. Regelmäßig wird die dortige Zustimmung benötigt, um Ihre Wohnsitzauflage entsprechend abzuändern.  

Zuständigkeit
Die Aktenführung bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern und deren Rückführung obliegt in Hessen den jeweiligen Regierungspräsidien. Für die Ausländerbehörde Frankfurt am Main ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Alle Entscheidungen werden daher regelmäßig in Absprache mit dem Regierungspräsidium getroffen.

Wie beantrage ich eine Streichung/Änderung der Wohnsitzauflage?
Um eine Streichung der Wohnsitzauflage zu erwirken, müssen Sie anhand Ihrer Entgeltabrechnungen und des zugrundeliegenden Arbeitsvertrages nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Des Weiteren wird ein Kontoauszug über Ihre aktuelle Mietzahlung benötigt.

Für die Änderung der Wohnsitzauflage gibt es unterschiedliche Gründe. Bitte begründen Sie daher ausführlich, weshalb Sie die Änderung der Wohnsitzauflage begehren und fügen Sie unterstützende Unterlagen bei.

Beispiel: Sie sind Elternteil eines Kindes geworden, welches nicht in Frankfurt am Main wohnt. Für die Wahrnehmung Ihres Umgangsrechtes wollen Sie nun in die Nähe oder direkt zum Kind ziehen. Hierfür muss allerdings zunächst die Wohnsitzauflage abgeändert werden.
In einem solchen Fall würden Sie den Sachverhalt erläutern und entsprechende Nachweise zusenden, wie beispielsweise die Geburtsurkunde des Kindes sowie die Vaterschaftsanerkennung und die Erklärung des primär sorgeberechtigten Elternteils.  

Ohne ausreichende Unterlagen wird Ihr Antrag regelmäßig abgelehnt.
Vorbereitung der Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen müssen im Rahmen der Anfrage vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden der Anfrage ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Formular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf das Formular klicken! 

 Bei Streichung der Wohnsitzauflage:

> Begründung

> die letzten 3 Gehaltsabrechnungen

> Arbeitsvertrag

> Kontoauszug aktuelle Mietzahlungen

 

 Bei Änderung der Wohnsitzauflage:

> Begründung

> sonstige unterstützende Unterlagen

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link