Schuelersammelliste

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FAQ

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Schülersammelliste

Für beabsichtigte klassenfahrten innerhalb der europäischen union


Schüler mit Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates, eines EWR-Staates oder der Schweiz  Die Schülerin/der Schüler genießt Freizügigkeit innerhalb
der europäischen Union und innerhalb der EWR-Staaten und
benötigt kein Visum und keinen Aufenthaltstitel. Die Reise ist
mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass oder
Personalausweis) ohne Eintrag in eine Schülersammelliste
möglich. Dasselbe gilt für Staatsangehörige aus der Schweiz
aufgrund bilateraler Abkommen der EU mit der Schweiz.
Schüler mit einem gültigen Aufenthaltstitel und einem gültigen Reisepass Ein/e in Deutschland lebende/r Schüler/in mit der
Staatsangehörigkeit eines Drittstaates (*nicht Unionsbürger /
EWR-Staatsangehörigkeit / Schweiz) benötigt kein Visum und
keinen Eintrag in eine Schülersammelliste, wenn die Schülerin/
der Schüler einen gültigen Reisepass und einen gültigen
Aufenthaltstitel besitzt. Dies gilt nur für Reisen innerhalb der
europäischen Union.
Mögliche Aufenthaltstitel sind z.B.: Aufenthaltserlaubnis,
Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. 
Schüler, die keinen Aufenthaltstitel oder keinen gültigen Reisepass besitzen
(Schüler mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung)
Ein/e in Deutschland lebende/r Schüler/in mit der Staats-
angehörigkeit eines Drittstaates (*nicht Unionsbürger /
EWR-Staatsangehörigkeit / Schweiz) benötigt einen Eintrag
in eine Schülersammelliste, wenn die Schülerin/der Schüler
keinen gültigen Reisepass oder keinen gültigen Aufenthaltstitel
besitzt (Besitz einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung).
Ein zusätzliches Visum bedarf es nicht.
Dies gilt nur für Reisen innerhalb der europäischen Union. 
Klassenfahrt nach Island, Norwegen, Liechtenstein oder in die Schweiz (auch als Transitstaat für die Durchreise)  Bei den Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein oder der
Schweiz handelt es sich um keine Mitgliedsstaaten der EU.
Ein Eintrag in eine Schülersammelliste könnte jedoch erfolgen,
wenn einer der Staaten den Eintrag in eine Schülersammelliste
akzeptiert. Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei den Auslands-
vertretungen der jeweiligen Reise- und Transitländer anzufragen,
ob das Schülersammellistenverfahren anerkannt ist. Dies ist vor
Reiseantritt durch die jeweilige Schule abzuklären und die Ausländerbehörde zu informieren, sofern der Eintrag in eine Schülersammelliste erfolgen soll.
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