Werkvertragsarbeitnehmer

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FAQ

Arbeitnehmer + Familienangehörige

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Aufenthaltserlaubnis für Werkvertragsarbeitnehmer

Wenn Sie in Deutschland einer Beschäftigung als Werkvertragsarbeitnehmer nachgehen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Werkvertragsarbeitnehmerkarte
Im Vorfeld ist bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit eine sogenannte Werkvertragsarbeitnehmerkarte zu beantragen.
Entsprechende Informationen erhalten Sie hier: Unternehmen: Werkvertragsverfahren online | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)External Link

Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.

Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn der Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
Die Gesamtaufenthaltsdauer bei Aufenthalten als Werkvertragsarbeitnehmer beträgt 2 Jahre. Sie kann auf maximal 3 Jahre verlängert werden, wenn von vornherein feststeht, dass die Ausführung des konkreten Werkvertrages länger als 2 Jahre andauert. Die Gesamtaufenthaltsdauer bei leitendem Personal und Verwaltungspersonal beträgt maximal 4 Jahre

Anträge für Personengruppen

Als bevollmächtigter Vertreter einer Firma können Sie im Folgenden auch Anträge für mehrere Personen stellen. Fügen Sie den Unterlagen in diesem Falle bitte eine entsprechende Vertretungsvollmacht bei.                                                              

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100,00 Euro
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 96,00 Euro: bis drei Monate
93,00 Euro: über drei Monate
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

 

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung als Werkvertragsarbeitnehmer, sofern erforderlich.

> Werkvertragsarbeitnehmerkarte

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link