Werkvertragsarbeitnehmer
Aufenthaltserlaubnis für Werkvertragsarbeitnehmer
Wenn Sie in Deutschland
einer Beschäftigung als Werkvertragsarbeitnehmer nachgehen möchten, benötigen
Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige
Informationen für Sie aufgelistet.
Werkvertragsarbeitnehmerkarte
Im Vorfeld ist bei der zuständigen
Bundesagentur für Arbeit eine sogenannte Werkvertragsarbeitnehmerkarte zu
beantragen.
Entsprechende Informationen erhalten Sie hier: Unternehmen:
Werkvertragsverfahren online | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)External Link
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen,
welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland
beantragen müssen.
Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von
Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada,
Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich
oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem
Beginn der Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Vorgehen
nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am
Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt
am Main.
Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums
bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes
stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie
sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten
müssen, genauestens durch.
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
Die Gesamtaufenthaltsdauer
bei Aufenthalten als Werkvertragsarbeitnehmer beträgt 2 Jahre. Sie kann auf
maximal 3 Jahre verlängert werden, wenn von vornherein feststeht, dass die
Ausführung des konkreten Werkvertrages länger als 2 Jahre andauert. Die
Gesamtaufenthaltsdauer bei leitendem Personal und Verwaltungspersonal beträgt
maximal 4 Jahre
Anträge
für Personengruppen
Als bevollmächtigter Vertreter einer Firma können Sie im Folgenden auch Anträge für mehrere Personen stellen. Fügen Sie den Unterlagen in diesem Falle bitte eine entsprechende Vertretungsvollmacht bei.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis: | 100,00 Euro |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: | 96,00 Euro: bis drei Monate 93,00 Euro: über drei Monate |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung als Werkvertragsarbeitnehmer, sofern erforderlich.
> Werkvertragsarbeitnehmerkarte
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |