Studienfachwechsel

Studienfachwechsel

FAQ

Studenten + Familienangehörige

Studienfachwechsel

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium sind und Ihr Studienfach wechseln möchten, benötigen Sie die Zustimmung der Ausländerbehörde. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Innerhalb der ersten 18 Monate des Studiums stimmt die Ausländerbehörde dem Studienfachwechsel in der Regel zu. Der Studienfachwechsel ist trotzdem bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die Nebenbestimmungen werden sodann entsprechend angepasst.

Ob ein späterer Wechsel des Studienfachs möglich ist, liegt im Ermessen der Ausländerbehörde.

Die Höchststudiendauer von zehn Jahren darf auch durch einen Wechsel des Studienfaches nicht überschritten werden.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

 Studienfachwechsel  50,00 Euro

Wie stelle ich einen Antrag auf Studienfachwechsel?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

 

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

 

> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis und des dazugehörigen Zusatzblattes

> Immatrikulationsbescheinigung / Studienbescheinigung mit Angabe des Faches und des Fachsemesters:
Bitte laden Sie an dieser Stelle Ihre Immatrikulationsbescheinigung des neuen Studienganges hoch oder ein formloses Schreiben, ab wann Sie in welchen Studiengang wechseln möchten (falls noch kein Wechsel stattfand) sowie die letzte Immatrikulationsbescheinigung Ihres alten Studienganges.

> Leistungsübersicht des vorherigen Studienfachs und ggf. Nachweis über anerkannte Leistungen. Gilt nur bei Studienfachwechsel nach dem dritten Semester

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link