Studienfachwechsel
Wenn Sie im Besitz einer
Aufenthaltserlaubnis zum Studium sind und Ihr Studienfach wechseln möchten,
benötigen Sie die Zustimmung der Ausländerbehörde. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige
Informationen für Sie aufgelistet.
Innerhalb der ersten 18 Monate des Studiums stimmt die
Ausländerbehörde dem Studienfachwechsel in der Regel zu. Der Studienfachwechsel
ist trotzdem bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die
Nebenbestimmungen werden sodann entsprechend angepasst.
Ob ein späterer Wechsel des Studienfachs möglich ist, liegt
im Ermessen der Ausländerbehörde.
Die Höchststudiendauer von zehn Jahren darf auch durch einen
Wechsel des Studienfaches nicht überschritten werden.
Gebühren
der Aufenthaltserlaubnis:
Studienfachwechsel | 50,00 Euro |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Studienfachwechsel?
Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis und des dazugehörigen Zusatzblattes
> Immatrikulationsbescheinigung / Studienbescheinigung mit Angabe des Faches und des Fachsemesters:
Bitte
laden Sie an dieser Stelle Ihre Immatrikulationsbescheinigung des neuen
Studienganges hoch oder ein formloses Schreiben, ab wann Sie in welchen
Studiengang wechseln möchten (falls noch kein Wechsel stattfand) sowie die
letzte Immatrikulationsbescheinigung Ihres alten Studienganges.
> Leistungsübersicht des vorherigen Studienfachs und ggf. Nachweis über anerkannte Leistungen. Gilt nur bei Studienfachwechsel nach dem dritten Semester
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |