Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige

Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige

FAQ

Selbstständige und Freiberufler + Familie

Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige

Wenn Sie in Deutschland selbstständig machen möchten (Unternehmensgründung mit Handelsregistereintrag bzw. Gewerbeanmeldung), benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Eine solche kann erteilt werden, wenn:
– ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
– die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.


Ausnahmen mit anderen Prüfungsmaßstäben bestehen bei:  – Bestehenden Freundschafts-, Handels-, und Niederlassungsverträgen mit Meistbegünstigungs- oder Wohlwollensklauseln (Philippinen, Dominikanische Republik, Sri Lanka, Indonesien, Türkei, Staaten des § 41 AufenthV) 
– Hochschulabsolventen die ein Studium im Bundesgebiet an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen haben.  
– Forscher oder Wissenschaftler die im Bundesgebiet arbeiten und einen Aufenthaltstitel zu Forschungszwecken besitzen. 

Sollten Sie das 45. Lebensjahr bereits beendet haben muss zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Die Altersversorgung ist angemessen, wenn sie vergleichbar ist mit einer in Deutschland lebenden Person vergleichbaren Alters. Berücksichtigt werden kann:

– das Vermögen des Antragstellers in jeglicher Form,  
–  die im Aus- oder Inland bereits erworbenen Rentenanwartschaften,
–  das Betriebsvermögen und die Investitionssumme.

 Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.


Selbstständigkeit
Tätigkeiten können in vielen Bereichen sowohl im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als auch selbständig wahrgenommen werden.

Wichtigstes Kriterium ist die persönliche Abhängigkeit der Person. Hier stellt sich die Frage inwieweit Sie in einen Betrieb eingegliedert sind und dem Weisungsrecht des Arbeitgebers/Auftraggebers bezüglich Zeit, Dauer, Ort und Ausführung der Arbeit unterliegen. Die Prüfung erfolgt durch die Ausländerbehörde anhand der Auswertung des von Ihnen ausgefüllten Fragenbogens (link).

Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.

Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn der Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis zur Selbstständigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit wird in der Regel für drei Jahre erteilt und kann verlängert werden.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis  100,00 Euro: Erwachsene
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 93,00 Euro: Erwachsene

*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

> Biometrisches Passfoto
; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der selbstständigen Erwerbstätigkeit, sofern erforderlich.

> Bestehender Aufenthaltstitel samt Zusatzblatt
und/oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)

> Fragebogen Selbstständige mit den darin geforderten Dokumenten Fragebogen Selbstständige (pdf , 523KB)Download Link

> Handelsregisterauszug / Gewerberegisterauszug / Gewerbeanmeldung.

> Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen
Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung hoch.

> Letzter Einkommensteuerbescheid (sofern vorhanden)

> Businessplan
(Tipps für die Erstellung Ihres Businessplans finden Sie zum Beispiel auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – BMWi)

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Aktueller Kontoauszug über die letzte Mietzahlung

> Bei Hochschulabsolventen: Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet


> Bei Forschern und Wissenschaftlern: Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers. (Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers (z. B. Forschungseinrichtung) zum Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Forscher/Wissenschaftler und der Geschäftsidee)

> Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link