§ 38a AufenthG Langfristig Aufenthaltsberechtigter mit Daueraufenthalt aus anderem EU-Staat - Arbeitnehmer
Ausländern, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die
Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, wird eine
Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn der Aufenthalt im Bundesgebiet länger als
drei Monate dauern soll.
Langfristig Aufenthaltsberechtigte sind Ausländer, die einen Aufenthaltstitel
nach der EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 besitzen, der mit der
Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen
Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates versehen ist.
Ausgenommen sind Inhaber eines von Dänemark und Irland ausgestellten Aufenthaltstitels,
da diese Staaten die EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 nicht anwenden.
§ 38a AufenthG gilt nicht für Ausländer, die:
1. von einem Dienstleistungserbringer im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung entsandt werden, |
2. sonstige grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen wollen oder |
3. sich zur Ausübung einer Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer im Bundesgebiet aufhalten oder im Bundesgebiet eine Tätigkeit als Grenzarbeitnehmer aufnehmen wollen. |
Einreise/Visum
Mit Ihrer gültigen Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU eines
anderen EU Mitgliedsstaates nach
der EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 können Sie nach Deutschland
einreisen und innerhalb von 90 Tagen die deutsche Aufenthaltserlaubnis
beantragen.
Vorgehen
nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am
Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt
am Main.
Anschließend müssen Sie innerhalb von 90 Tagen einen Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes
stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie
sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten
müssen, genauestens durch.
Beschäftigung
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage
einer Beschäftigung, ist es notwendig, dass Ihnen bereits ein verbindliches Arbeitsplatzangebot
vorliegt. Die Beschäftigung muss als Hauptzweck des Aufenthalts dienen. Eine
Beschäftigung ist nur dann erlaubt, wenn es im Aufenthaltstitel ausdrücklich
vermerkt ist.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig. Diese kann als
Vorabzustimmung vor Ihrer Einreise durch Sie bei der Bundesagentur für Arbeit
beantragt werden. Liegt Ihnen nach der Einreise keine Vorabzustimmung vor, wird
die Zustimmung nach Vorlage der vollständigen Unterlagen durch die
Ausländerbehörde eingeholt.
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung wird in der Regel
erstmals für zwei Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Liegt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit oder der
Arbeitsvertrag nur für einen kürzeren Zeitraum vor, ist dieser für die Dauer
der Aufenthaltserlaubnis maßgebend.
Bindung
an den Arbeitgeber
Innerhalb des ersten Jahres
einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind Sie an Ihren
Arbeitgeber gebunden. In den Nebenbestimmungen der Aufenthaltserlaubnis wird vermerkt,
dass Ihnen die Tätigkeit nur bei diesem Arbeitgeber erlaubt ist. Sollten Sie
den Arbeitgeber wechseln wollen, ist dies nur mit der Zustimmung der
Ausländerbehörde erlaubt. Hierzu wählen Sie bitte die Schaltfläche „Arbeitgeberwechsel“
auf der vorherigen Seite aus.
Achtung!: diese
Regelung gilt nach der Änderung der Westbalkanregelung nicht für Staatsangehörige
von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und
Serbien, welche ab 2021 eingereist sind.
Für diesen Personenkreis entfällt die Arbeitgeberbindung nicht.
Gebühren
der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis | 100,00 Euro: Erwachsene 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro: Erwachsene 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU des anderen EU-Mitgliedsstaates
> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Linkoder falls vorhanden: Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
> Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link
> Gehaltsabrechnungen – Bei der Verlängerung sind sowohl die letzten drei als auch die ersten zwei Gehaltsabrechnungen des Beschäftigungsverhältnisses vorzulegen
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung
> Akademischer Abschluss. Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses und der Hochschule (www.Anabin.kmk.org)External LinkExternal Link beizufügen
> Berufsausbildungsabschluss. Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit der Berufsausbildung beizufügen
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