Ausbildungsplatzsuche
Für die Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung
einer qualifizierten Berufsausbildung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche erhalten.
Voraussetzungen
Bei dem gesuchten Ausbildungsplatz muss sich um eine
qualifizierte Berufsausbildung handeln. Eine qualifizierte Berufsausbildung im
Sinne des Aufenthaltsgesetzes liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung
in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf
handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine
Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.
Bei der Antragstellung dürfen Sie das 35. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben.
Zudem müssen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
verfügen. Dies entspricht dem Niveau B1 des GER.
Sie müssen über einen Abschluss einer deutschen
Auslandsschule oder über einen Schulabschluss verfügt, der zum Hochschulzugang
im Bundesgebiet oder in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschluss
erworben wurde.
Zudem muss Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Dauer des
Aufenthaltes gesichert sein.
Einreise
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum, welches bei
der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt wird, erfolgen.
Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El
Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea,
Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch
ohne Visum nach Deutschland einreisen und innerhalb von 90 Tagen nach der
Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Vorgehen
nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am
Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt
am Main.
Anschließend muss innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw.
innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Erforderlichkeit eines Visums)
einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen bei der
Ausländerbehörde gestellt werden
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal neun Monate
erteilt.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur
Beschäftigung von 20 Wochenstunden und Probebeschäftigungen bis zu insgesamt zwei Wochen. Die Selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.
Gebühren
Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis | 100,00 Euro: Erwachsene 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche |
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro: Erwachsene 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die folgende Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche inkl. Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels
> Schulabschluss einer deutschen Auslandsschule oder über einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang im Bundesgebiet oder in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschluss erworben wurde.
> Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Aufenthaltes gesichert.
Nachweis
zur Sicherung des Lebensunterhaltes können sein:
Sparguthaben/Kontoauszug
bei einer deutschen Bank (1027,40 €, aktueller Wert für das Jahr 2023) nicht
älter als zwei Wochen oder Verpflichtungserklärung oder
Stipendienbescheinigung oder Finanzierungserklärung der Eltern welche durch die
deutsche Botschaft im Heimatland bestätigt wurde.
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen. Bitte laden Sie ebenfalls einen Nachweis über die Höhe der Kosten hoch.
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