Ausbildungsplatzsuche

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FAQ

Aufenthalt wegen Berufsausbildung + Familienangehörige

Ausbildungsplatzsuche

Für die Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche erhalten.

Voraussetzungen
Bei dem gesuchten Ausbildungsplatz muss sich um eine qualifizierte Berufsausbildung handeln. Eine qualifizierte Berufsausbildung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.

Bei der Antragstellung dürfen Sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zudem müssen Sie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Dies entspricht dem Niveau B1 des GER.

Sie müssen über einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder über einen Schulabschluss verfügt, der zum Hochschulzugang im Bundesgebiet oder in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschluss erworben wurde.

Zudem muss Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gesichert sein.

Einreise
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum, welches bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt wird, erfolgen.

Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.  

Anschließend muss innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Erforderlichkeit eines Visums) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen bei der Ausländerbehörde gestellt werden

Dauer der Aufenthaltserlaubnis 

Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal neun Monate erteilt.

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Beschäftigung von 20 Wochenstunden und Probebeschäftigungen bis zu insgesamt zwei Wochen. Die Selbständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

Gebühren

Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis  100,00 Euro: Erwachsene
50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis  93,00 Euro: Erwachsene
46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
*Bei türkischen Staatsangehörigen können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.  

 

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die folgende Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

 

> Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche inkl. Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels

> Schulabschluss einer deutschen Auslandsschule oder über einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang im Bundesgebiet oder in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschluss erworben wurde.

> Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Aufenthaltes gesichert.
Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes können sein:
Sparguthaben/Kontoauszug bei einer deutschen Bank (1027,40 €, aktueller Wert für das Jahr 2023) nicht älter als zwei Wochen oder Verpflichtungserklärung oder Stipendienbescheinigung oder Finanzierungserklärung der Eltern welche durch die deutsche Botschaft im Heimatland bestätigt wurde.

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen. Bitte laden Sie ebenfalls einen Nachweis über die Höhe der Kosten hoch. 

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