Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten von Inhabern eines unbefristeten Aufenthaltstitels
Als Ehegatte eines Inhabers eines unbefristeten
Aufenthaltstitels wie z.B. einer Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum
Daueraufenthalt EU haben Sie die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zum
Ehegattennachzug zu erhalten. Bevor
Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie
aufgelistet.
Ist Ihre Bezugsperson im
Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder besitzt die deutsche
Staatsangehörigkeit, wählen Sie bitte die entsprechende Schaltfläche auf den vorherigen Seiten aus.
Dieser Antrag bezieht sich
auf die Ersterteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von Personen,
die noch nicht seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Sollten Sie bereits die Voraussetzungen für einen unbefristeten
Aufenthaltstitel erfüllen, können Sie hier Internal LinkInternal Linkden Antrag stellen.
Voraussetzung für den Familiennachzug ist, dass der
Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen gesichert ist.
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum zur
Familienzusammenführung erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen
Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.
Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von
Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada,
Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich
oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und die
Aufenthaltserlaubnis aus dem Inland beantragen.
Vorgehen
nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am
Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt
am Main.
Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums
bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes
stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie
sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten
müssen, genauestens durch.
Ehegatten
Für den Ehegattennachzug wird vorausgesetzt, dass beide
Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Bezugsperson muss bereits im
Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels sein.
Zudem ist der Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau
A1 des GER vorzulegen.
Ausnahme: Es sind keine Sprachkenntnisse
vorzuweisen, wenn die Bezugsperson die Staatsangehörigkeit von Andorra,
Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco,
der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den
USA besitzt oder einen Titel als Fachkraft, Forscher, Selbständiger oder
Inhaber einer Blauen Karte EU vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
hatte. Weiterhin sind keine einfachen Sprachkenntnisse vorzuweisen, wenn die
Bezugsperson anerkannter Asylberechtigter oder Flüchtling ist.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt
uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wird in der
Regel erstmalig für zwei Jahre erteilt und verlängert.
Ausländische
Urkunden
Ausländische Urkunden, die
nicht durch einen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, müssen mit einer
Legalisation oder einer Haager Apostille versehen sein. Diese bestätigen die
Echtheit der Urkunde.
Die Legalisation wird durch
die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland der Urkunde ausgestellt.
Bei bestimmten Staaten ist
es ausreichend, wenn die Urkunde mit einer Haager Apostille versehen ist. Diese
wird durch eine Behörde des ausstellenden Staates ausgestellt.
In einigen Staaten ist die
Beantragung einer Legalisation/Apostillen-Verfahren durch den Antragsteller
nicht möglich. In diesen Fällen wird die Urkundenüberprüfung durch die
Ausländerbehörde im Rahmen der Amtshilfe bei der deutschen Auslandsvertretung
angefordert.
Ob im Falle Ihrer Urkunde
eine Legalisation oder Haager Apostille notwendig ist, erfahren Sie auf der
Internetseite des Auswärtigen Amtes.
External Link
Gebühren
der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis | 100,00 Euro |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis* | 93,00 Euro |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als sechs Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Familiennachzugs, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels
> Bestehender Aufenthaltstitel samt Zusatzblatt und/oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
> Arbeitgeberbescheinigung aller Beschäftigungsverhältnisse der Bezugsperson und von Ihnen (sofern vorhanden) Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link
> Die letzten drei Gehaltsabrechnungen der Bezugsperson und von Ihnen (sofern vorhanden)
> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung.
> Sonstige Einkommensnachweise wie Kindergeld/Kinderzuschlag/Renteneinkünfte etc. von der Bezugsperson und von Ihnen (sofern vorhanden)
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Linkentnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung (KV 02) Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten*
> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung
> Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 des GER, falls erforderlich
(DSH/TestDaf/Telc/
Goethe-Institut e.V.)
> Eheurkunde oder Familienregister mit Legalisation oder Haager Apostille
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