ICT Karte / Mobiler ICT-Karte
ICT-Karte
Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) haben, können Führungskräfte, Spezialisten und Spezialistinnen sowie Trainees in Niederlassungen desselben Unternehmens innerhalb der EU entsenden. Diese Möglichkeit zur Fachkräfteentsendung wird als unternehmensinterner Transfer (Intra-Corporate Transfer, ICT) bezeichnet. Die ICT-Karte ist ein befristeter Aufenthaltstitel und die Basis für den gesamten Aufenthalt unternehmensintern entsendeter Beschäftigter innerhalb der EU.
Um eine ICT-Karte erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
– Sie sind als Führungskraft, Spezialistin bzw. Spezialist oder Trainee tätig und weisen die entsprechenden Qualifikationen nach. |
– Der Transfer muss länger als 90 Tage andauern. |
– Sie müssen in dem entsendenden Unternehmen bereits seit mindestens sechs Monaten beschäftigt sein. |
– Das entsendende Unternehmen bestätigt mittels eines Arbeitsvertrages oder Abordnungsschreibens, dass es sich um einen unternehmensinternen Transfer handelt und das Arbeitsverhältnis nach der Entsendung weiterbesteht. |
– Seit Ihrer letzten Entsendung müssen mindestens sechs Monate vergangen sein. |
Mobiler-ICT-Karte
Wenn Sie eine ICT-Karte eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen, dürfen Sie sich für einen weiteren unternehmensinternen Transfer für bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Ist der Transfer für mehr als 90 Tage geplant, können Sie hierfür eine „Mobiler-ICT-Karte“ beantragen.
Weitere Informationen zu den Themen ICT-Karte und Mobiler-ICT-Karte erhalten Sie unter Flyer: Unternehmensinterner Transfer für Drittstaatsangehörige (bamf.de).External Link
Einreise/Visum
Die Einreise zum Aufenthalt mit einer ICT-Karte muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.
Die Mobiler-ICT-Karte kann direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden.
Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.
Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.
Dauer der Aufenthaltserlaubnis zur ICT-Karte
Die Aufenthaltserlaubnis zur ICT-Karte wird analog der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, jedoch für maximal drei Jahre, erteilt. Bei Trainees ist die Erteilung für maximal ein Jahr möglich.
Bindung an den Arbeitgeber
Während der Dauer der Aufenthaltserlaubnis sind Sie an Ihren Arbeitgeber gebunden. In den Nebenbestimmungen der Aufenthaltserlaubnis wird vermerkt, dass Ihnen die Tätigkeit nur bei diesem Arbeitgeber erlaubt ist. Ein Wechsel des Arbeitgebers ist nicht möglich.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis: | 100,00 Euro: Erwachsene 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro: Erwachsene 46,50: Kinder und Jugendliche |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der ICT-Karte inkl. Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels
Falls
vorhanden: ICT-Karte eines anderen EU-Landes
> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Link oder falls vorhanden: Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
> Zusatzblatt Entsandte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Zusatzblatt Entsandte (pdf , 830KB)Download Link
> Arbeitsvertrag oder Abordnungsschreiben
> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link
> Gehaltsabrechnungen – Bei der Verlängerung sind sowohl die letzten drei als auch die ersten zwei Gehaltsabrechnungen des Beschäftigungsverhältnisses vorzulegen
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Linkentnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten
bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie
Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung
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