Freiwilligendienste
Aufenthaltserlaubnis für freiwilligendienste
Wenn Sie in Deutschland einer Beschäftigung bei einem
gesetzlich geregelten Nationalen oder dem Europäischen Freiwilligendienst
nachgehen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck. Freiwilligendienste gibt es in
unterschiedlichen Konzepten. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir
einige Informationen für Sie aufgelistet.
Jugendfreiwilligendienst
(FSJ und FÖJ)
Hierzu zählen das Freiwillige
Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Diese nationalen
Freiwilligendienste bieten auch ausländischen Jugendlichen und jungen
Erwachsenen die Möglichkeit, sich bürgerschaftlich in Deutschland zu
engagieren.
Die Altersgrenze für die
Teilnahme beträgt maximal 26 Jahre. Es ist zudem notwendig, dass die
Schulpflicht im Herkunftsland bereits erfüllt wurde.
Die Teilnahme an einem JFD muss mindestens 6 Monate dauern und kann in
Ausnahmefällen auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
Bundesfreiwilligendienst
(BFD)
Der BFD bietet allen Generationen die Möglichkeit, sich nach Erfüllung
der Pflichtschulzeit in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zu
engagieren. Für den BFD gibt es keine Altersbeschränkung. Die Schulpflicht muss
jedoch in jedem Fall bereits erfüllt sein. Die Teilnahme am BFD kann auf 6 Monate
verkürzt oder auf bis zu 18 Monate verlängert werden.
Europäischer
Freiwilligendienst (EFD)
Der EFD ist Teil des Programms Jugend in Aktion und gehört zum Programm
Erasmus+. Tätigkeitsfelder sind unter anderem die Bereiche Soziales, Jugend,
Umwelt und Kultur.
Die Teilnahme am EFD ist für Personen zwischen 17 und 30 Jahren möglich. Die
Teilnahme ist für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten möglich.
Dauert die Teilnahme am EFD weniger als 90 Tage wird keine Aufenthaltserlaubnis
benötigt.
Um an diesem Programm teilnehmen zu können ist es erforderlich, dass Sie
die Staatsangehörigkeit eines Erasmus+ Partnerlandes besitzen. Eine Liste der
Partnerländer finden Sie hier: Erasmus+
Partnerländer – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen,
welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland
beantragen müssen.
Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von
Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada,
Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich
oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und innerhalb
der ersten 90 Tage die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Vorgehen nach der Einreise
Sofern Ihr Visum zum Zweck der
Beschäftigung im Freiwilligendienst für den gesamten Zeitraum Ihres
Aufenthaltes gültig ist, müssen Sie keinen Kontakt zur Ausländerbehörde
aufnehmen.
Sind Sie ohne Visum eingereist
oder ist dieses nur für einen kürzeren Zeitraum als ihre Teilnahme gültig, gilt
Folgendes:
Im ersten Schritt müssen Sie
Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie
über das Bürgeramt Frankfurt am Main.
Anschließend müssen Sie
innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei
Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf
Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite
am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle
Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens
durch.
Erwerbstätigkeit
Der Freiwilligendienst ist in
Vollzeit zu leisten. Zusätzliche Beschäftigungen oder die Aufnahme von
selbstständige Tätigkeiten sind nicht erlaubt.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis | 100,00 Euro: Erwachsene 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro: Erwachsene 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche |
Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer
Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung im Freiwilligendienst inkl. Zusatzblatt, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels
> Schriftliche Vereinbarung zwischen dem oder der Freiwilligen mit dem Träger des Freiwilligendienstes oder dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
> Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes:
Von einem gesicherten Lebensunterhalt ist auszugehen, wenn das
Taschengeld (eventuell zuzüglich des Werts von vereinbarten Sachleistungen und
Verpflegungskosten oder Verpflegungskostenzuschüssen) dem Regelsatz des SGB
II/XII entspricht.
Der Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts ist auch durch die Abgabe einer
Verpflichtungserklärung (zum Beispiel des Trägers der Einsatzstelle) möglich
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Bei Minderjährigen: Einverständnis der Sorgeberechtigten zur Teilnahme am Freiwilligendienst
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