Elternteil mit deutschem Kind

Elternteil mit deutschem Kind

FAQ

Familienangehörige von Deutschen

Aufenthaltserlaubnis für Eltern von deutschen Kindern

Dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen, ledigen, deutschen Kindes kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung erteilt werden, wenn der ausländische Elternteil personensorgeberechtigt ist und in der Regel in einer familiären Lebensgemeinschaft mit dem Kind leben wird. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.

Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis innerhalb der ersten 90 Tage vom Inland aus beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu Deutschen wird in der Regel erstmalig für drei Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Alternativ zur Verlängerung haben Sie nach dem dreijährigen Besitz dieser Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind, erfahren Sie hier. (Link Ebene 3 – NE zum Deutschen)

Ausländische Urkunden
Ausländische Urkunden, die nicht durch einen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, müssen mit einer Legalisation oder einer Haager Apostille versehen sein. Diese bestätigen die Echtheit der Urkunde.

Die Legalisation wird durch die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland der Urkunde ausgestellt.

Bei bestimmten Staaten ist es ausreichend, wenn die Urkunde mit einer Haager Apostille versehen ist. Diese wird durch eine Behörde des ausstellenden Staates ausgestellt.

In einigen Staaten ist die Beantragung einer Legalisation/Apostillen-Verfahren durch den Antragsteller nicht möglich. In diesen Fällen wird die Urkundenüberprüfung durch die Ausländerbehörde im Rahmen der Amtshilfe bei der deutschen Auslandsvertretung angefordert.

Ob im Falle Ihrer Urkunde eine Legalisation oder Haager Apostille notwendig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:
Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)External Link

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis  100,00 Euro: Erwachsene
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 93,00 Euro: Erwachsene
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass


> Biometrisches Passfoto
; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Familiennachzuges, sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels

> Sorgerechtsnachweis bei nicht-verheirateten Eltern oder geschiedenen Eltern

> Geburtsurkunde – bei ausländischen Urkunden mit Legalisation oder Haager Apostille

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link