Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten eines Deutschen
Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen haben die
Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung zu erhalten. Bevor Sie zur Antragsstrecke
kommen haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.
Sollte Ihr Ehegatte oder
Ihre Ehegattin eine andere Staatsangehörigkeit als die Deutsche besitzen,
wählen Sie bitte die für den Aufenthaltszweck der Bezugsperson vorgesehene
Schaltfläche auf der vorherigen Seite.
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen,
welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland
beantragen müssen.
Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von
Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada,
Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich
oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis
innerhalb der ersten 90 Tage vom Inland aus beantragen.
Vorgehen
nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am
Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt
am Main.
Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums
bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes
stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie
sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten
müssen, genauestens durch.
Voraussetzungen
Für den Ehegattennachzug wird vorausgesetzt, dass beide
Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Ehe rechtmäßig geschlossen
wurde.
Zudem ist der Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau
A1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.) vorzulegen.
Es muss ein gemeinsamer Hauptwohnsitz bestehen. Leben die
Ehegatten aus nachvollziehbaren Gründen in getrennten Wohnungen, ist dies durch
eine schriftliche Stellungnahme zu erklären.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt
uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu Deutschen
wird erstmalig in der Regel für drei Jahre erteilt und kann anschließend
verlängert werden.
Alternativ
zur Verlängerung haben Sie nach dem dreijährigen Besitz dieser Aufenthaltserlaubnis
die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.
Welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind, erfahren Sie hierInternal LinkInternal Link.
Ausländische Urkunden
Ausländische Urkunden, die
nicht durch einen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, müssen mit einer
Legalisation oder einer Haager Apostille versehen sein. Diese bestätigen die
Echtheit der Urkunde.
Die Legalisation wird durch
die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland der Urkunde ausgestellt.
Bei bestimmten Staaten ist
es ausreichend, wenn die Urkunde mit einer Haager Apostille versehen ist. Diese
wird durch eine Behörde des ausstellenden Staates ausgestellt.
In einigen Staaten ist die
Beantragung einer Legalisation/Apostillen-Verfahren durch den Antragsteller
nicht möglich. In diesen Fällen wird die Urkundenüberprüfung durch die
Ausländerbehörde im Rahmen der Amtshilfe bei der deutschen Auslandsvertretung
angefordert.
Ob im Falle Ihrer Urkunde
eine Legalisation oder Haager Apostille notwendig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.External Link
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis | 100,00 Euro: Erwachsene |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro: Erwachsene |
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.
Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Vorbereitung Unterlagen: Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben. Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Familiennachzugs inkl. Zusatzblatt (falls vorhanden), sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels
> Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
> Nachweis über Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 des GER, sofern erforderlich. (DSH/TestDaf/Telc/Goethe-Institut e.V.)
> Eheurkunde - bei ausländischen Urkunden mit Legalisation oder Haager Apostille
Bitte beachten Sie, dass bei Ehegatten und Kindern ab sechs Jahren eine gemeinsame Vorsprache für die Ersterteilung erforderlich ist. |
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |