Aufenthaltsgestattung (laufendes Asylverfahren)

Aufenthaltsgestattung (laufendes Asylverfahren)

FAQ

Asyl + Humanitäre Aufenthalte u. Familienangehörige

Aufenthaltsgestattung (laufendes Asylverfahren)

erteilung/verlängerung einer aufenthaltsgestattung während des laufenden asylverfahrens

Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet. Sollten Sie einen Anerkennungsbescheid des Bundesamtes über Ihren Asylantrag haben oder bereits einen humanitären Aufenthaltstitel besitzen, wählen Sie bitte die für diesen Zweck vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.

Voraussetzungen
Zur Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland wird der Aufenthalt des Ausländers gestattet. Der Beginn der Aufenthaltsgestattung geht der förmlichen Asylantragstellung beim Bundesamt im Sinne des § 14 Abs. 1 AsylG voraus. Der Ausländer erhält über die Gestattung eine Bescheinigung (§ 63 AsylG). Mit dieser genügt er auch seiner Ausweispflicht (§ 64 Abs. 1 AsylG).

Der Asylantrag muss persönlich oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden.

Für die Verlängerung der Aufenthaltsgestattungen müssen Sie sich weiterhin in einem laufenden Asylverfahren befinden und die Aufenthaltsgestattung darf nicht erloschen sein.

Räumliche Beschränkung und Auflagen

Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt , in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. Hält sich ein Asylbewerber der räumlichen Beschränkung zuwider im Bundesgebiet auf, ist er verpflichtet, diesen Teil des Bundesgebiets sofort zu verlassen.

Erlöschen der Aufenthaltsgestattung
Die Aufenthaltsgestattung erlischt vor allem:
Die Aufenthaltsgestattung erlischt vor allem:                                                                                                                mit dem rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens. Auch der Folgeantrag nach § 71 AsylG ist ein Asylantrag. Eine Aufenthaltsgestattung wie bei einem Erstantrag ist damit jedoch erst dann verbunden, wenn das Bundesamt das Bestehen von Wiederaufnahmegründen nach § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG festgestellt und deshalb ein weiteres Asylverfahren eingeleitet hat. 
bei früheren Verurteilungen wegen einer besonders schweren Straftat, wenn die betroffene Person an der Grenze zurückgewiesen werden kann (§ 18 Abs.2 Nr. 3 AsylG); 
bei Asylbewerbern, die in ihr Herkunftsland zurückgereist sind, in dem sie politisch verfolgt werden (§ 33 Abs. 2 und 3 AsylG). Auch hier erfolgt die Zurückweisung an der Grenze und somit das Erlöschen der Aufenthaltsgestattung, 
gem. § 67 Abs. 1 Nr. 5 AsylG durch Bekanntgabe der Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylG 

Vorgehen vor Ablauf der Aufenthaltsgestattung
In der Regel wird automatisch zwei Wochen vor Ablauf der Aufenthaltsgestattung eine verlängerte Aufenthaltsgestattung postalisch an Sie zugesendet, sofern die Voraussetzungen hierfür weiterhin erfüllt sind. Sollten Sie 1-2 Werktage vor Ablauf Ihrer Aufenthaltsgestattung noch keine neue Verlängerung per Post erhalten haben, können Sie hier einen Antrag auf Verlängerung stellen. Den Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.  

Dauer der Aufenthaltsgestattung
Die Aufenthaltsgestattung wird für sechs Monate bis ein Jahr verlängert.

Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit
Während der, grundsätzlich maximal 18 Monate dauernden, Wohnverpflichtung in einer Aufnahmeeinrichtung (§ 47 Abs. 1 AsylG) besteht ein absolutes Erwerbstätigkeitsverbot für die ersten 9 Monate. Danach kann in den Fällen des § 61 Abs. 1 Satz 2 AsylG eine Beschäftigung zugelassen werden. Dabei stellt die Staatsangehörigkeit eines sicheren Herkunftsstaates ebenfalls einen Versagungsgrund für den Zugang zum Arbeitsmarkt dar. Ebenso ist ein Arbeitsmarktzugang nicht zu gewähren, wenn der Asylantrag zuvor als offensichtlich unbegründet oder als unzulässig abgelehnt wurde.

Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5 AsylbLG stellen keine Erwerbstätigkeit dar (§ 5 Abs. 5 AsylbLG) und sind von Anfang an zulässig. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich um Arbeiten in Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtung, die der Aufrechterhaltung und dem Betrieb der Einrichtung dienen (z.B. Reinigungsarbeiten). Weiterhin können auch staatliche, kommunale oder gemeinnützige Träger Arbeitsgelegenheiten anbieten.
Die Aufenthaltsgestattung berechtigt in den ersten vier Jahren nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde die Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung. Nach vierjährigem Aufenthalt kann die Ausländerbehörde die Beschäftigung insgesamt ohne Beteiligung der Arbeitsagentur zulassen.
Sollten Sie bereits im Besitz einer noch gültigen Aufenthaltsgestattung sein und lediglich eine Beschäftigungsaufnahme beantragen wollen, dann wählen Sie bitte die für diesen Zweck vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.

Wohnsitzverpflichtung
Über Ihre Zuweisung in Frankfurt sind Sie verpflichtet in Frankfurt zu wohnen.
Es können Ausnahmen vorliegen, bei der die Erweiterung einer Wohnsitzverpflichtung möglich ist.

Gebühren

Die Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltsgestattung ist kostenfrei.

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltsgestattung?
Vorbereitung Unterlagen:

Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann zwischengespeichert werden, es ist jedoch empfehlenswert, alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen zu haben.

 

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die aufgeführten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

 

> Zuweisungsentscheidung nach Frankfurt

> Niederschrift zum Asylantrag

> Wenn Sie eine Beschäftigung ausüben möchten: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Link

> Wenn Sie eine Berufsausbildung ausüben möchten: Ausbildungsvertrag (sofern vorhanden) + Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Link

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