Ich möchte einen Antrag stellen

Ich möchte einen Antrag stellen

FAQ

Startseite

Welche Antragsstrecke muss ich wählen?

Die verschiedenen Antragsstrecken sind nach den unterschiedlichen Aufenthaltszwecken sortiert, die das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vorschreibt.

Die untenstehenden Schaltflächen orientieren sich an Ihrem möglichen Hauptaufenthaltszweck bzw. Anliegen. Welcher Aufenthaltszweck ihrem Aufenthalt zugrunde liegt, können Sie an Ihrem Einreisevisum oder Ihrem bisherigen Aufenthaltstitel erkennen.

 
 

Sollten Sie als Familienangehörige Ihren Aufenthaltstitel von ihrem Familienangehörigen ableiten, wählen Sie bitte den Aufenthaltszweck des Stammberechtigten.

Grundsätzlich können Sie sich an folgender Zuordnung orientieren:

Arbeitnehmer + Familienangehörige §§ 18a, 18b, 18c, 18d, 18f, 18g (Blaue Karte), 18i, 19, 19b, 19c, 20, 20a AufenthG 
EU/EWR-Bürger + Familienangehörige und nahestehende Personen  §§ 4a, 5 FreizügG/EU 
Asyl + Humanitäre Aufenthalte + Familienangehörige §§ 22, 23, 23a, 24, 25, 26 Abs. 3 und Abs. 4 AufenthG
Studenten (Akademische Aufenthalte) + Familienangehörige §§ 16b, 16e, 17 Abs.2  AufenthG
Aufenthalt wegen Berufsausbildung + Familienangehörige §§ 16a, 17 Abs. 1 AufenthG
Selbstständige und Freiberufler + Familie § 21 AufenthG
Familienangehörige von Deutschen § 28 AufenthG 
Anerkennungsverfahren ausl. Qualifikationen § 16d AufenthG
Ausreisepflichtige Personen §§  16g, 19d, 25a, 25b, 104c AufenthG
Besondere Aufenthalte §§ 7, 31, 36, 37, 38 AufenthG, Art. 6 und 7 ARB 1/80

Über die Schaltflächen gelangen Sie schlussendlich zum Antragsformular, welches Sie direkt ausfüllen und
abschicken können.