Niederlassungserlaubnis für Selbstständige und Freiberufler

Niederlassungserlaubnis für Selbstständige und Freiberufler

FAQ

Selbstständige und Freiberufler + Familie

Niederlassungserlaubnis für Selbstständige und Freiberufler

Wenn Sie sich bereits seit mehreren Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Achtung: Sollten Sie die unten aufgelisteten Voraussetzungen noch nicht erfüllen, wählen Sie bitte die für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.

Voraussetzungen
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind in § 9 AufenthG geregelt.
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind in § 9 AufenthG geregelt.  – Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.  

– Ihr Lebensunterhalt ist auf Dauer gesichert (Arbeitsvertrag mit abgeschlossener Probezeit, Krankenversicherung)
Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe).

Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.

– Altersvorsorge: Sie können mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachweisen.

Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
– Es stehen keine offenen Strafverfahren aus. Bereits verurteilte Straftaten werden im Einzelfall bewertet.

– Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit.

– Sie verfügen über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/Goethe-Institut e.V.).
– Sie haben den Einbürgerungstest (Test Leben in Deutschland) erfolgreich abgeschlossen.
– Sie verfügen über ausreichend Wohnraum (mindestens 9 qm pro im Haushalt lebender Person).

Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Niederlassungserlaubnis erhalten zu können.

 

Vergünstigung für Selbstständige (ausgenommen Freiberufler):
Für Selbstständige kann abweichend von den oben genannten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn der Ausländer die geplante Tätigkeit erfolgreich verwirklicht hat und der Lebensunterhalt des Ausländers und seiner mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch ausreichende Einkünfte gesichert ist.

Diese Vergünstigungen gelten nicht für Sie, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Freiberufler besitzen. 

Dauer der Erteilung und Erwerbstätigkeit

Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen (z.B. Wegzug ins Ausland, Auslandsaufenthalt über sechs Monaten) erlischt.

Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Niederlassungserlaubnis 113,00 Euro: Erwachsene

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

> Biometrisches Passfoto;
nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis und des, falls vorhanden, dazugehörigen Zusatzblattes

> Fragebogen Selbstständige mit den darin geforderten Dokumenten Fragebogen Selbstständige (pdf , 523KB)Download Link

> Handelsregisterauszug / Gewerberegisterauszug

> Honorarverträge oder Ähnliches
(nur bei Freiberuflern)

> Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen. Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link Sollten Sie keinen Steuerberater haben eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung hoch.

> Letzter Einkommensteuerbescheid (sofern vorhanden)

> Businessplan
(Tipps für die Erstellung Ihres Businessplans finden Sie zum Beispiel auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – BMWi)

> Bilanzen (Gewinn- und Verlustrechnung)

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Aktueller Kontoauszug über die letzte Mietzahlung

Folgende Nachweise sind zusätzlich von Freiberuflern zu erbringen

> Sonstige Einkommensnachweise
z.B. eigenes Vermögen, Abgabe einer Verpflichtungserklärung eines solventen Dritten

> Nachweis über 60 Monate Pflichtbeitragszahlungen oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens

 

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