Familienangehörige von Inhabern einer Daueraufenthaltskarte nach FreizügG/EU

Familienangehörige von Inhabern einer Daueraufenthaltskarte nach FreizügG/EU

FAQ

Familienangehörige von Ausländern mit unbefristetem Aufenthalt

Familienangehörige von Inhabern einer Daueraufenthaltskarte nach FreizügG/EU

Drittstaatsangehörige Personen, welche ein Freizügigkeitsrecht von EU/EWR-Bürgern ableiten und bereits ein Daueraufenthaltsrecht unabhängig vom EU/EWR-Bürgern erworben haben, können dieses abgeleitete Recht nicht nochmals weitergeben. Für den Familiennachzug zu diesen muss ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem AufenthG gestellt werden.

Familienangehöriger
Als Familienangehörige gelten in erster Linie Personen, die der Kernfamilie angehören. Diese sind Ehegatten, Eltern von minderjährigen und Kinder.
Andere Verwandte werden als sonstige FamilienangehörigeInternal LinkInternal Link bezeichnet und können nur im Einzelfall eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. 

Voraussetzung für den Familiennachzug ist, dass der Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen gesichert ist.

Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.

Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis aus dem Inland beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Ehegatten
Für den Ehegattennachzug wird vorausgesetzt, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem ist der Nachweis von Sprachkenntnissen auf dem Niveau A1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.) vorzulegen.

Kinder
Ihrem Kind kann bei der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis nach § 32 AufenthG erteilt werden, wenn sich mindestens ein personensorgeberechtigtes Elternteil im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltskarte befindet.

Hat das Kind bei der Einreise bereits das 16. Lebensjahr vollendet und reist nicht gemeinsam mit den Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland ein, ist es notwendig, dass es die deutsche Sprache beherrscht (Niveau C1 des GER - DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.).

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.

 

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung wird in der Regel erstmalig für zwei Jahre erteilt und verlängert.

Ausländische Urkunden
Ausländische Urkunden, die nicht durch einen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, müssen mit einer Legalisation oder einer Haager Apostille versehen sein. Diese bestätigen die Echtheit der Urkunde.

Die Legalisation wird durch die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland der Urkunde ausgestellt.

Bei bestimmten Staaten ist es ausreichend, wenn die Urkunde mit einer Haager Apostille versehen ist. Diese wird durch eine Behörde des ausstellenden Staates ausgestellt.

In einigen Staaten ist die Beantragung einer Legalisation/Apostillen-Verfahren durch den Antragsteller nicht möglich. In diesen Fällen wird die Urkundenüberprüfung durch die Ausländerbehörde im Rahmen der Amtshilfe bei der deutschen Auslandsvertretung angefordert.

Ob im Falle Ihrer Urkunde eine Legalisation oder Haager Apostille notwendig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.External Link

 

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis  100,00 Euro: Erwachsene
50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 93,00 Euro: Erwachsene
46,50 Euro: Kinder und Jugendliche
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Folgenden vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Formulars ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann zwischengespeichert werden, es ist jedoch empfehlenswert, alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen zu haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

 

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

 

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Familiennachzugs, sofern erforderlich 

 

> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis und des, falls vorhanden, dazugehörigen Zusatzblattes oder Fiktionsbescheinigung

 

> Scan der Daueraufenthaltskarte der Bezugsperson

 

Bei Ehepartner:

 > Für den Nachzug zu Ihrem Ehegatten: Heiratsurkunde

(nicht nötig für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)

 

> Sprachzertifikat
Grundsätzlich ist bei Ehegatten ein Sprachzertifikat über einfache deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/Goethe-Institut e.V.) vorzulegen

 

Bei Kindern: 

 > Geburtsurkunde für minderjährige Kinder

(nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)

 

> Bei getrennten Eltern: Nachweis über das Sorgerecht (Gerichtsurteil) oder bei einem gemeinsamen Sorgerecht die notariell beglaubigte Einverständniserklärung des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt.

 

> Bei Kindern ab sechs Jahren: aktuelle Schulbescheinigung

 

> Bei der alleinigen Einreise ab 16 Jahren zur Bezugsperson: Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.)

 

In beiden Fällen:

 > Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation

Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor. Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie zum Beispiel beim Auswärtigen Amt: Internationaler Urkundenverkehr

 

> Mietvertrag, zusammen mit einem Nachweis über die aktuelle Miethöhe (zum Beispiel aktueller Kontoauszug); für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

 

> Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung von Ihnen und Ihrem Ehegatten

 

> Die letzten drei Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse von Ihnen und Ihrem Ehegatten

 

> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt. Reichen Sie hier ebenfalls alle Einkommensteuerbescheide seit Einreise ein

 

> Sonstige Einkommensnachweise wie z.B. Kindergeld/Kinderzuschlag/Unterhaltsvorschuss/Renteneinkünfte (von Ihnen und Ihrem Ehegatten)

 

> Bescheinigung über ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Linkentnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung (KV 02) Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link