Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

FAQ

Familienangehörige von Deutschen

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Wenn Sie sich bereits seit drei Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis als Familienangehöriger eines Deutschen in Deutschland aufhalten, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Für minderjährige Kinder ist die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Bei der Niederlassungserlaubnis handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Achtung: Sollten Sie die unten aufgelisteten Voraussetzungen noch nicht erfüllen, wählen Sie bitte die für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.


Voraussetzungen

Um eine Niederlassungserlaubnis als Familienangehöriger eines Deutschen zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:   – Sie besitzen seit mindestens drei Jahren die Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG.
– Ihr Lebensunterhalt ist auf Dauer gesichert (Arbeitsvertrag mit abgeschlossener Probezeit, Krankenversicherung)
Sie dürfen in der Regel keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten.

Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
– Es stehen keine offenen Strafverfahren aus. Bereits verurteilte Straftaten werden im Einzelfall bewertet.
– Sie verfügen über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.).
– Sie verfügen über ausreichend Wohnraum (mindestens 9 qm pro im Haushalt lebender Person).

 Bei Kindern eines Deutschen die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG sind, ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis je nach Alter bei der Ersteinreise ab dem 16. Bzw. 18. Geburtstag möglich. Die Aufenthaltserlaubnis wird zuvor entsprechend erteilt.


Dauer der Erteilung und Erwerbstätigkeit
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig. Beachten Sie jedoch bitte, dass auch diese unter gewissen Umständen (wie z.B. Auslandsaufenthalten von mehr als sechs Monaten) erlischt.

Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zur uneingeschränkten Erwerbstätigkeit.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Erteilung der Niederlassungserlaubnis  113,00 Euro: Erwachsene

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Nachweis Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis/Fiktionsbescheinigung

> Arbeitsvertrag aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse

> Arbeitgeberbescheinigung
aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse
von beiden Eheleuten Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link

> Gehaltsabrechnungen – Es sind die letzten drei Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse vorzulegen

> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung.

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Aktueller Kontoauszug über die Mietzahlung

> Sprachzertifikat Niveau B1 des GER (DSH/TestDaf/Telc/ Goethe-Institut e.V.)

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link