Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c AufenthG
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts nach § 104c AufenthG ist: | – dass der Ausländer im Besitz einer Duldung ist und |
– sich am 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten hat. | |
Weitere Voraussetzungen: | – Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung |
– keine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat |
Ausländer, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern, sind vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen.
Besonderheiten
Ehegatten, Lebenspartner und
minderjährige, ledige Kinder, die mit dem Begünstigten in häuslicher
Gemeinschaft leben, werden unter den gleichen Voraussetzungen begünstigt, auch
wenn diese die erforderliche Voraufenthaltszeit (fünf Jahre) nicht selbst vorweisen
können.
Weiterhin sind beim
Chancen-Aufenthaltsrecht folgende Regelerteilungsvoraussetzungen nicht anzuwenden:
– Lebensunterhaltssicherung |
– geklärte Identität |
– Erfüllung der Passpflicht |
Das Chancen-Aufenthaltsrecht ermöglicht, noch fehlende Anforderungen
innerhalb der 18 Monate nachzuweisen.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht
ist nicht verlängerbar und dient
demnach nur als einmalige Möglichkeit, die
Voraussetzungen für eine langfristige aufenthaltsrechtliche Perspektive zu
erwerben.
Nach Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts
Innerhalb von 18 Monaten
können die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §
25b AufenthGInternal Link oder – im Rahmen der Altersgrenze von 27 Jahren – nach § 25a
AufenthGInternal Link erfüllt werden. Die einzelnen Voraussetzungen können Sie auf den hierfür
vorhandenen Artikelseiten dieser Webseite in Erfahrung bringen.
Werden die Voraussetzungen
innerhalb von 18 Monaten nicht erfüllt und Ihr Antrag abgelehnt, fallen Sie in
den Status der Duldung – sofern deren Voraussetzungen vorliegen – zurück.
Gebühren für die Erteilung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis | 100,00 Euro: Erwachsene 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche |
*Gebührenfrei bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz.
Information und Beratung
Weitere Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten Sie in verschiedenen Sprachen auf der Seite des Amts für multikulturelle Angelegenheiten: Alle Infos zum Chancenaufenthaltsrecht | AMKAExternal Link.
Ergänzend hierzu finden Sie dort Informationen über Migrationsberatungsstellen für Erwachsene und die Jugendmigrationsdienste. Alle Informationen und Kontakte finden Sie mehrsprachig im Flyer "Willkommen in Frankfurt am Main".External Link
Wie beantrage ich ein Chancen-Aufenthaltsrecht? Um Ihren möglichen Anspruch auf ein Chancen-Aufenthaltsrecht geltend zu machen, können Sie mit dem untenstehenden Kontaktformular einen vollständigen Antrag an die zuständige Abteilung übermitteln. Vorbereitung der Unterlagen Die erforderlichen Unterlagen müssen im Rahmen der Antragstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrages ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Formular kann nicht zwischengespeichert werden. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung eigenständig, ob Sie sich zum 31. Oktober 2022 fünf Jahre ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten haben. Bitte bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf das Formular klicken! |
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |