Arbeitsplatzsuche nach dem Studium
Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium in Deutschland
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums in Deutschland haben Sie die Möglichkeit für einen bestimmten Zeitraum eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche zu erhalten. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet. Sollten Sie bereits einen Arbeitsplatz gefunden haben, wählen Sie bitte die für diesen Zweck vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite aus.
Arbeitsplatzsuche
Die Aufenthaltserlaubnis zur
Arbeitsplatzsuche berechtigt Sie zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung.
Sie haben außerdem die
Möglichkeit sich während der Dauer der Aufenthaltserlaubnis eine selbstständige
oder freiberufliche Tätigkeit aufzubauen.
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 18 Monate erteilt, ab dem Datum des Abschlusses des Studiums.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit.
Verlängerung
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur
Arbeitsplatzsuche ist nicht möglich. Es ist daher notwendig, dass Sie innerhalb
der Dauer der Aufenthaltserlaubnis eine Tätigkeit aufnehmen, eine qualifizierte Beschäftigung oder aber eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit aufnahmen.
Sicherung des Lebensunterhaltes
Ihr Lebensunterhalt muss
während der gesamten Dauer der Aufenthaltserlaubnis gesichert sein. Es ist
daher notwendig, dass Sie ausreichend finanzielle Mittel sowie eine, den
Anforderungen entsprechende, Krankenversicherung vorweisen können.
Gebühren
der Aufenthaltserlaubnis:
Für den Aufenthaltszweckwechsel | 98,00 Euro |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die in rot markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kontoauszug, Verpflichtungserklärung, Arbeitsvertrag etc.)
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen. Bitte laden Sie ebenfalls einen Nachweis über die Höhe der Kosten hoch.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten;
bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie
Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Kontoauszug über die erste Mietzahlung
> Deutscher Akademischer Abschluss
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