Im Bundesgebiet geborene Kinder von Inhabern unbefristeter Aufenthaltstitel

Im Bundesgebiet geborene Kinder von Inhabern unbefristeter Aufenthaltstitel

FAQ

Familienangehörige von Ausländern mit unbefristetem Aufenthalt

Aufenthaltserlaubnis für Kinder von Inhabern unbefristeter Aufenthaltstitel, die im Bundesgebiet geboren werden

Wird Ihr Kind im Bundesgebiet geboren während mindestens einer der personensorgeberechtigten Elternteile im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ist, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 33 AufenthG erteilt. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass bereits ein Nationalpass ausgestellt wurde.

Im ersten Schritt müssen Sie den Wohnsitz des Kindes in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.
Sollte Ihr Kind in Frankfurt am Main geboren worden sein, erfolgt die Anmeldung bereits über das Krankenhaus.

Anschließend stellen Sie bitte den Antrag am Ende dieser Seite.

Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit. (im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes)

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel bis zum 16. Geburtstag erteilt.
Im Anschluss kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis 50,00 Euro
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 46,50 Euro
*Für türkische Staatsangehörigen können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Geburtsurkunde

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