Aufenthaltserlaubnis für Kinder von Inhabern unbefristeter Aufenthaltstitel, die im Bundesgebiet geboren werden
Wird Ihr Kind im Bundesgebiet geboren während mindestens
einer der personensorgeberechtigten Elternteile im Besitz einer unbefristeten
Aufenthaltserlaubnis ist, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 33 AufenthG
erteilt. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass bereits ein Nationalpass
ausgestellt wurde.
Im ersten
Schritt müssen Sie den Wohnsitz des Kindes in Frankfurt am Main anmelden.
Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.
Sollte Ihr Kind in Frankfurt am Main
geboren worden sein, erfolgt die Anmeldung bereits über das Krankenhaus.
Anschließend stellen Sie bitte den Antrag am
Ende dieser Seite.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt
uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit. (im
Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes)
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel bis zum 16.
Geburtstag erteilt.
Im Anschluss kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert oder
eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Gebühren
der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis | 50,00 Euro |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 46,50 Euro |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Geburtsurkunde
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |