Blaue Karte-EU

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FAQ

Arbeitnehmer + Familienangehörige

Blaue Karte EU

Wenn Sie einen Hochschul-Abschluss besitzen und einer Beschäftigung nachgehen wollen, die diesem Abschluss entspricht, können Sie in Deutschland eine Blaue Karte EU erhalten. Dazu ist ein bestimmtes Mindestgehalt erforderlich. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.

Mindestgehalt
Sie können die Blaue Karte EU nur bekommen, wenn Sie genug verdienen. Wieviel Sie verdienen müssen, hängt von Ihrem Beruf ab. Derzeit gilt Folgendes:
Falls Sie in einem Mangelberuf arbeiten, müssen Sie im Monat 3.420,00 Euro brutto oder mehr verdienen. (Das sind 41.041,80 Euro im Jahr.) Mangelberufe sind bestimmte Berufe, für die es in Deutschland zu wenige Arbeitskräfte gibt: Naturwissenschaftler, Mathematiker, Architekten, Raumplaner, Stadtplaner und Verkehrsplaner, Designer, Ingenieure und Ingenieurswissenschaftler, Humanmediziner (außer Zahnärzte), akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie. 

– Falls Sie in einem anderen Beruf arbeiten, müssen Sie im Monat 3.775,00 Euro brutto oder mehr verdienen. (Das sind 45.300,00 Euro im Jahr.) 

 Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet.


Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.

Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn der Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Beschäftigung
Für die Erteilung der Blauen Karte EU, ist es notwendig, dass Ihnen bereits ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorliegt. Die Beschäftigung muss als Hauptzweck des Aufenthalts dienen. Um eine Blaue Karte EU erhalten zu können, muss der ausgeübte Beruf in direkter Verbindung zu Ihrem Hochschulabschluss stehen. Eine Beschäftigung ist nur dann erlaubt, wenn es im Aufenthaltstitel ausdrücklich vermerkt ist.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Blaue Karte EU ist höchstens 4 Jahre gültig. Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann sie auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann 3 Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.

Bindung an den Arbeitgeber
Mit der Gesetzesänderung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung ist die Bindung an einen Arbeitgeber entfallen. Mit Erteilung der Blauen Karte ist Ihnen die Beschäftigung jeglicher Art erlaubt. Innerhalb der ersten 12 Monate müssen Sie allerdings jeden Beschäftigungswechsel gegenüber der Ausländerbehörde anzeigen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der hier verlinkten Artikelseite.Internal Link 

 

 Achtung: Befinden Sie sich als Entsendeter in der Bundesrepublik, so stellen Sie bitte hier Ihren AntragInternal Link

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

 

Für die Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100,00 Euro: Erwachsene
50,00 Euro: Kinder und Jugendliche
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:  93,00 Euro: Erwachsene
46,50 Euro: Kinder und Jugendliche

*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlage
n:

Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

 

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der Beschäftigung inkl. Zusatzblatt (falls vorhanden), sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels

> Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)

> Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – nur bei Mangelberufen Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf , 154KB)Download Link oder falls vorhanden: Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit
 
> Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
 
> Arbeitgeberbescheinigung Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link

> Gehaltsabrechnungen – Bei der Verlängerung sind sowohl die letzten drei als auch die ersten zwei Gehaltsabrechnungen des Beschäftigungsverhältnisses vorzulegen

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Linkentnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

> Mietvertrag; für Eigentümer:
Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten*
bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Kontoauszug über die aktuelle Mietzahlung 

> Akademischer Abschluss. Bei einem ausländischen Abschluss ist der Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses und der Hochschule (www.Anabin.kmk.org)External Link beizufügen

> Sollten Sie sich auf ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ihrem Heimatland berufen, benötigt meine Behörde das entsprechende Landesformular D101

> Je nach Beruf: Berufsausübungserlaubnis – Für manche Berufe brauchen Sie eine besondere Erlaubnis, zum Beispiel für Humanmedizinerinnen und Humanmediziner. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine solche Erlaubnis brauchen, fragen Sie bitte Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link