Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler
Sollten Sie das 45. Lebensjahr bereits beendet haben muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Die Altersversorgung ist angemessen, wenn sie vergleichbar ist mit einer in Deutschland lebenden Person vergleichbaren Alters. Berücksichtigt werden kann:
– das Vermögen des Antragstellers in jeglicher Form, |
– die im Aus- oder Inland bereits erworbenen Rentenanwartschaften, |
– das Betriebsvermögen und die Investitionssumme. |
Freiberufler
Wer Freiberufler ist orientiert sich an den Katalogberufen
gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz. Dies sind beispielsweise:
Heilberufe: | – Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten,
Krankengymnasten. |
Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: | – Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte. |
Naturwissenschaftliche / technische Berufe: | – Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen. |
Informationsvermittelnde Berufe / Kulturberufe: | – Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer. |
Ähnliche Berufe |
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen,
welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland
beantragen müssen.
Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von
Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada,
Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich
oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem
Beginn der Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Vorgehen
nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am
Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt
am Main.
Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums
bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes
stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie
sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten
müssen, genauestens durch.
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler
Die Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit
als Freiberufler wird in der Regel für drei Jahre erteilt und kann verlängert
werden.
Gebühren
der Aufenthaltserlaubnis:
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis | 100,00 Euro: Erwachsene |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro: Erwachsene |
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der selbstständigen Erwerbstätigkeit, sofern erforderlich.
> Bestehender Aufenthaltstitel samt Zusatzblatt und/oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
> Fragebogen Selbstständige Fragebogen Selbstständige (pdf , 523KB)Download Link
> Berufsausübungserlaubnis sofern für die freiberufliche Tätigkeit eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Anwaltszulassung
> Honorarverträge oder Ähnliches
> Sonstige Einkommensnachweise
z.B.
eigenes Vermögen, Abgabe einer Verpflichtungserklärung eines solventen Dritten
> Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link . Sollten Sie keinen Steuerberater haben eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung hoch.
> Letzter Einkommensteuerbescheid (sofern vorhanden)
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters
> Aktueller Kontoauszug über die letzte Mietzahlung
> Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |