Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler

Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler

FAQ

Selbstständige und Freiberufler + Familie

Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler

Wenn Sie in Deutschland als Freiberufler selbstständig machen möchten benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Eine Aufenthaltserlaubnis kann für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt werden, wenn von ihr positive ökonomische oder kulturelle Auswirkungen zu erwarten sind.

Sollten Sie das 45. Lebensjahr bereits beendet haben muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Die Altersversorgung ist angemessen, wenn sie vergleichbar ist mit einer in Deutschland lebenden Person vergleichbaren Alters. Berücksichtigt werden kann:
– das Vermögen des Antragstellers in jeglicher Form,   
– die im Aus- oder Inland bereits erworbenen Rentenanwartschaften,
– das Betriebsvermögen und die Investitionssumme. 

 

Freiberufler
Wer Freiberufler ist orientiert sich an den Katalogberufen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz. Dies sind beispielsweise:

Heilberufe:  – Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten.
Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe:   – Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte. 
Naturwissenschaftliche / technische Berufe:   – Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen. 
Informationsvermittelnde Berufe / Kulturberufe:   – Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer. 
Ähnliche Berufe 

 

Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland beantragen müssen.

Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn der Beschäftigung die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.

Anschließend müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.

Dauer der Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler
Die Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Erwerbstätigkeit als Freiberufler wird in der Regel für drei Jahre erteilt und kann verlängert werden.

Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis  100,00 Euro: Erwachsene
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 93,00 Euro: Erwachsene
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.


Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)


> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck der selbstständigen Erwerbstätigkeit, sofern erforderlich.

> Bestehender Aufenthaltstitel samt Zusatzblatt und/oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)

> Fragebogen Selbstständige Fragebogen Selbstständige (pdf , 523KB)Download Link

> Berufsausübungserlaubnis sofern für die freiberufliche Tätigkeit eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Anwaltszulassung

> Honorarverträge oder Ähnliches

> Sonstige Einkommensnachweise
z.B. eigenes Vermögen, Abgabe einer Verpflichtungserklärung eines solventen Dritten

> Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link . Sollten Sie keinen Steuerberater haben eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung hoch.

> Letzter Einkommensteuerbescheid (sofern vorhanden)

> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

> Mietvertrag; für Eigentümer: Vorlage des Grundbuchauszuges und Nachweis über die monatlichen Belastungen durch Zins, Tilgungsraten und Nebenkosten; bei Untervermietung: Untermietvertrag sowie Bestätigung über das Einverständnis des Vermieters

> Aktueller Kontoauszug über die letzte Mietzahlung

> Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)

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