Brexit

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Besondere Aufenthalte

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brexit - aufenthaltsdokument-gb nach dem austrittsabkommen

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union benötigen britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige einen Aufenthaltstitel.

Britische Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige und nahestehende Personen, die sich zum Zeitpunkt des Austritts Großbritanniens aus der EU (Brexit) am 31.12.2020 rechtmäßig und freizügigkeitsberechtigt im Bundesgebiet aufgehalten haben, erhalten ein Aufenthaltsdokument-GB nach dem Austrittsabkommen. Alle betroffenen Personen, die zu diesem Zeitpunkt amtlich in Frankfurt am Main gemeldet waren, wurden durch die Frankfurter Ausländerbehörde postalisch angeschrieben und zur Kontaktaufnahme aufgefordert. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis zum 30.06.2021 nachgekommen sein, ist nun durch Sie nachzuweisen, dass Sie sich während des Übergangszeitraumes und bis Dato im Bundesgebiet aufgehalten und gewohnt haben. Hierfür sind eindeutige Nachweise erforderlich (z.B. Bescheinigung über ärztliche oder amtliche Vorsprachen, Ausübung von Beschäftigungen oder Dienstleistungen, Mietvertrag, Mietzahlungsquittungen, etc.).

Ab dem 01.01.2021 eingereiste Personen haben nicht die Möglichkeit ein solches Aufenthaltsdokument-GB zu erhalten und beantragen bitte über die Schaltflächen auf der vorherigen Seite eine Aufenthaltserlaubnis analog Ihres Aufenthaltsgrundes.

Britisch Nationals (Overseas) und British Overseas Territories citizens, die Ihre Staatsangehörigkeit nicht im Zusammenhang mit Gibraltar erhalten haben, fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Austrittsabkommens und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis nach dem AufenthG.

Um ein Aufenthaltsdokument-GB erhalten zu können, ist es notwendig, dass der britische Staatsangehörige während des Austrittszeitpunktes und auch weiterhin von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch macht.

Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind nach Paragraph 2 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU:  – Arbeitnehmer sowie Unionsbürger, die sich – für eine gewisse Zeit - zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen, 
– Selbstständige sowie Erbringer von Dienstleistungen, 
– nicht erwerbstätige Unionsbürger, sofern sie über ausreichende Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen, 
– Unionsbürger, die nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, 
sowie die Familienangehörigen dieser Unionsbürger, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen. 

Hat die Person mit britischer Staatsangehörigkeit welche unter das Austrittsabkommen fällt bereits fünf Jahre lang von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht, erhält sie ein Daueraufenthaltsrecht. Es ist ausreichend, wenn dieser fünfjährige Zeitraum im Laufe des Aufenthaltes erfüllt wurde. Es ist also nicht notwendig, dass es sich hierbei um die letzten fünf Jahre handelt. Allerdings sind diese fünf Jahre am Stück nachzuweisen.

Inhaber eines Sonderausweises des Auswärtigen Amts
Besitzen Sie einen Sonderausweis des Auswärtigen Amts, so erhalten Sie anstelle des Aufenthaltsdokuments-GB ein Zusatzblatt zu Ihrem Sonderausweis. In diesem Zusatzblatt wird Ihnen Ihr Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen bescheinigt. Nach Rückgabe des Sonderausweises beim Auswärtigen Amt, erhalten Sie ein Aufenthaltsdokument-GB im Sinne des Austrittsabkommens. Das Zusatzblatt zum Sonderausweis können Sie am Ende dieser Seite beantragen.

Grenzgänger
Britische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Großbritannien und Nordirland, die Ihre Tätigkeit als Grenzgänger bereits vor dem 31.12.2020 ausgeübt haben, können ein Aufenthaltsdokument-GB für Grenzgänger nach dem Austrittsabkommen erhalten. Die Wohnsitznahme in Deutschland sowie der Familiennachzug ist ausgeschlossen. Bitte achten Sie darauf, sich nicht amtlich in Frankfurt am Main anzumelden.

Erwerbstätigkeit
Das Aufenthaltsdokument-GB sowie das Zusatzblatt zum Sonderausweis berechtigt zur Erwerbstätigkeit. Inhaber eines Aufenthaltsdokuments-GB für Grenzgänger sind zur Ausübung Ihrer Tätigkeit als Grenzgänger berechtigt.

Gebühren des Aufenthaltsdokuments-GB:

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 37,00 Euro: Erwachsene
22,80 Euro: Kinder und Jugendliche 

Wie erhalte ich ein entsprechendes Aufenthaltsdokument nach dem Austrittsabkommen?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.  

 

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die folgenden Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

> Gültiger Nationalpass

> Biometrisches Passfoto;
nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Bei Beschäftigten: Arbeitgeberbescheinigung aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse Arbeitgeberbescheinigung (pdf , 90KB)Download Link 

> Bei Beschäftigten: Gehaltsabrechnungen aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse (Bei Verlängerung)

> Bei Beschäftigten: Arbeitsverträge aller aktuellen Beschäftigungsverhältnisse (bei Verlängerung)

> Im Fall der Selbständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen Bescheinigung über das bereinigte Nettoeinkommen (pdf , 311KB)Download Link. Sollten Sie keinen Steuerberater haben wird eine durch Sie erstellte betriebswirtschaftliche Auswertung bzw. eine Einnahmen-Überschussrechnung benötigt.

> Bei Sicherung des Lebensunterhaltes durch Ersparnisse: Nachweis einer entsprechenden Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das Hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung KV02 Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.

> Sonstige Einkommensnachweise wie Unterhalt/Kindergeld/Kinderzuschlag/Renteneinkünfte etc. (sofern vorhanden)

> Sollten Sie noch kein Aufenthaltsdokument nach dem Austrittsabkommen besitzen: Nachweise über den Aufenthalt im Bundesgebiet seit dem 31.12.2020

> Sonderausweis des Auswärtigen Amtes

> Bei Grenzgängern: Nachweis der Anschrift im Vereinigten Königreich (z.B. britische Fahrerlaubnis)

> Familienangehörige: Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis (Geburts- oder Heiratsurkunde mit Legalisation oder Haager Apostille)

> Für die Beantragung des Aufenthaltsdokuments-GB mit vermerktem Daueraufenthalt: Aktueller Rentenversicherungsverlauf Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung External Link(eservice-drv.de), bei privater Rentenversicherung ist ein adäquater Nachweis vorzulegen

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