Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG

Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG

FAQ

Ausreisepflichtige Personen (Duldung)

Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen nach § 25a AufenthG

Diese Aufenthaltserlaubnis soll jungen geduldeten Ausländern, die insbesondere erfolgreich deutsche Bildungseinrichtungen besucht haben, eine nachhaltige Perspektive bieten.

Voraussetzungen
Grundvoraussetzung ist, dass der Ausländer
– seit 12 Monaten im Besitz einer Duldung oder 
– im Besitz eines Chancen-Aufenthaltsrechts nach § 104c AufenthG ist. 
Weitere Voraussetzungen:
– drei Jahre ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet 
– dreijähriger erfolgreicher Schulbesuch im Bundesgebiet bzw. anerkannter Schul- oder Berufsabschluss 
– Antragstellung vor Vollendung des 27. Lebensjahres 
– Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung 
– Sicherung des Lebensunterhaltes (Ausnahmen bei noch in Ausbildung befindlichen Begünstigten) 
– Klärung der Identität 
– Erfüllung der Passpflicht 

Ausländer, die ihre Abschiebung aufgrund eigener Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern, sind von der Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen.

 

Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt werden.

Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt in der Regel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (unselbständig und selbständig).

Gebühren für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

Erteilung der Aufenthaltserlaubnis  100,00 Euro: Erwachsene
50,00 Euro: Kinder und Jugendliche 
*Gebührenfrei bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz.

Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG?

Um Ihren möglichen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis geltend zu machen, können Sie mit dem untenstehenden Kontaktformular einen vollständigen Antrag an die zuständige Abteilung übermitteln. 


Vorbereitung der Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen müssen im Rahmen der Antragstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrages ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Formular kann nicht zwischengespeichert werden.
Hier ergeht nochmals der Hinweis, dass Sie sich seit 12 Monaten im Besitz einer Duldung befinden oder ein Chancen-Aufenthaltsrecht besitzen müssen.

Bitte bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf das Formular klicken!

> gültiger Nationalpass/Identitätsnachweis

> Nachweis über Schulbesuch
(Schulzeugnisse der letzten drei Jahre) oder Schul- oder Berufsabschluss

 

> Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Ausnahmen bei noch in Ausbildung befindlichen Begünstigten)

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link