Familienangehörige von Ausländern mit unbefristetem Aufenthalt

Familienangehörige von Ausländern mit unbefristetem Aufenthalt

FAQ

Ich möchte einen Antrag stellen

Familienangehörige von Ausländern mit unbefristetem Aufenthalt (Niederlassungserlaubnis)

Über die nachfolgenden Schaltflächen können Sie Anträge zu Ihrem familiären Aufenthalt in Deutschland stellen. Ihre Bezugsperson muss dabei im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltes sein. Daneben erhalten Sie auf den Folgeseiten weitere Informationen zur beabsichtigten Antragsart. Abschließend werden Sie über einen Link zum Antragsformular weitergeleitet. Unterlagen, die Sie zusätzlich benötigen, werden Ihnen auf der Folgeseite (gewünschte Antragsart) dargelegt. Zur besseren Übersicht wurden Abkürzungen verwendet: 

Aufenthaltserlaubnis = befristeter Aufenthalt = AE

Niederlassungserlaubnis = unbefristeter Aufenthalt = NE