Studienvorbereitender Sprachkurs und Studienkolleg
Aufenthaltserlaubnis für den Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses oder Studienkollegs
Wenn Sie in Deutschland einen studienvorbereitenden Sprachkurs oder ein Studienkolleg besuchen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienvorbereitung. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.
Studienvorbereitenden Maßnahmen
Studienvorbereitende Maßnahmen gehören bereits zum Studium und umfassen die nach hochschulrechtlichen Vorschriften mit der Aufnahme des Studiums verbundenen studienvorbereitenden Sprachkurse und den Besuch des Studienkollegs.
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden
Visum erfolgen, welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem
Heimatland beantragen müssen.
Ausnahmen eines Visums:
Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras,
Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem
Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland
einreisen und vor dem Beginn des Studiums die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Vorgehen nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie
Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie
über das Bürgeramt Frankfurt am Main.
Anschließend müssen Sie
innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei
Befreiung Visum) einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei der
Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag auf
Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser Seite
am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle Informationen
zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens durch.
Dauer der Aufenthaltserlaubnis zum Besuch des
studienvorbereitenden Sprachkurses oder Studienkollegs
Die Aufenthaltserlaubnis für
die studienvorbereitenden Maßnahmen wie Sprachkurs oder Studienkolleg wird in
der Regel analog der Dauer der Maßnahme erteilt und kann verlängert werden,
wenn die Maßnahme in angemessenem Zeitraum erreicht werden kann. Weiterhin
kommt es bei der Dauer der Aufenthaltserlaubnis darauf an, für welchen Zeitraum
Sie die Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen können.
Erwerbstätigkeit neben dem Besuch des studienvorbereitenden
Sprachkurses oder Studienkollegs
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung an 140 Arbeitstagen. Arbeitszeiten je Tag von bis zu vier Stunden gelten als halber Arbeitstag. Studentische Nebentätigkeiten werden nicht angerechnet.
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis |
100,00 Euro: Erwachsene |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro: Erwachsene 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche |
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.
**Keine Gebühren bei einem Stipendium aus deutschen öffentlichen
Mitteln, einer deutschen Stiftung oder eines mit EU-Mitteln finanzierten
Programms.
Wie
stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis?
Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung
vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei
Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert
werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen
haben. Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Studiums, sofern erforderlich.
> Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
> Nachweis über den Besuch des studienvorbereitenden Sprachkurses mit Angabe der Dauer und Stundenanzahl in der Woche (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche) oder Immatrikulationsbescheinigung über den Besuch des Studienkollegs
> Sie haben eine Zulassung zum Studium an einer Universität oder Hochschule (bedingte Hochschulzulassung oder Immatrikulationsbescheinigung)
> Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert.
Nachweis
zur Sicherung des Lebensunterhaltes können sein:
Sparguthaben/Kontoauszug
bei einer deutschen Bank (934.- € monatlich, aktueller Wert für das Jahr 2023) nicht
älter als zwei Wochen oder Verpflichtungserklärung oder
Stipendienbescheinigung oder Finanzierungserklärung der Eltern welche durch die
deutsche Botschaft im Heimatland bestätigt wurde.
> Die Sicherung des Lebensunterhaltes schließt auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz ein. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
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