Studienbeginn und Verlängerung
Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
Hierfür ist es notwendig, dass Sie bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind. Sollten Sie noch keinen Studienplatz gefunden haben, einen studienvorbereitenden Sprachkurs oder ein Studienkolleg besuchen wollen, wählen Sie bitte die für diesen Zweck vorgesehene Schaltfläche auf der vorherigen Seite. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige Informationen für Sie aufgelistet.
Immatrikulation an einer Hochschule
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für ein Studium
ist es notwendig, dass Sie von einer staatlichen oder staatlich anerkannten
Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung zum Studium zugelassen
worden sind. Das Studium muss als Hauptzweck des Aufenthalts dienen und kann in
Voll- oder unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit durchgeführt
werden. Es genügt nicht, ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium zu besuchen.
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen, welches bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt wird, erfolgen.
Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada,
Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich
oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn
des Studiums die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Vorgehen
nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt am Main.
Anschließend muss innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums
bzw. innerhalb von 90 Tagen (bei Befreiung Visum) ein Antrag auf Erteilung
eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde gestellt werden.
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre erteilt und kann verlängert werden. Können Sie Ihren Lebensunterhalt nicht für diese Dauer sichern oder dauert das Studium nicht zwei Jahre, erfolgt die Erteilung für einen kürzeren Zeitraum.
Die Maximaldauer von zehn Jahren für das gesamte Studium inklusive Studienvorbereitung darf nicht überschritten werden.
Erwerbstätigkeit
neben dem Studium
Während des Studiums dürfen Sie 140 ganze Tage arbeiten sowie studentische Nebentätigkeiten ausüben. Beträgt die Arbeitszeit pro Tag nicht mehr als vier Stunden, zählt dies als halber Arbeitstag.
Weitere Informationen erhalten Sie im aktualisierten Merkblatt zur Beschäftigungsauflage für Studierende (pdf , 138KB)Download Link
Wenn Sie das Studium erfolgreich abgeschlossen haben und bereits eine Anstellung haben, können Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit beantragen, zu dessen Ausübung Ihre Qualifikation Sie befähigt.
Zur Suche nach einer entsprechenden Erwerbstätigkeit können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche beantragen.
Gebühren
der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis | 100,00 Euro |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 93,00 Euro |
Stipendium** | Keine Gebühren |
**Keine Gebühren bei einem Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer deutschen Stiftung oder eines mit EU-Mitteln finanzierten Programms.
Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Vorbereitung der Unterlagen:
Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Studiums (mit Zusatzblatt und Einreisestempel), sofern vorhanden
> Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
> Immatrikulationsbescheinigung / Studienbescheinigung mit Angabe des Faches und Fachsemesters
> Leistungsübersicht ab dem 2. Semester
> Formlose Selbsteinschätzung zum voraussichtlichen Studienende
> Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert
Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhaltes können sein:
Sparguthaben/Kontoauszug bei einer deutschen Bank (992,00 € monatlich, aktueller Wert ab dem Wintersemester 2024/2025) nicht älter als zwei Wochen oder Verpflichtungserklärung oder Stipendienbescheinigung oder Finanzierungserklärung der Eltern welche durch die deutsche Botschaft im Heimatland bestätigt wurde.
> Aktuelle Bescheinigung einer Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Es reicht das hochladen einer Mitgliedsbescheinigung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Krankenversicherung (pdf , 26KB)Download Link entnehmen. Das Nachweisblatt zur Krankenversicherung Bescheinigung über privaten Krankenversicherungsschutz (pdf , 124KB)Download Link ist vorzulegen.
> Bei Verlängerung: Qualifizierte Stellungnahme der Hochschule, dass das Studium ordnungsgemäß durchgeführt wurde. D.h. Bescheinigung von der Hochschule über ordnungsgemäßes Studium und bisher erbrachte Studienleistungen. Gilt bei Studienfachwechsel nach dem dritten Semester und bei Bachelorstudiengang ab 6 FS und beim Masterstudiengang ab dem 4. FS
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