Selbstständigkeit als Nebentätigkeit zu bestehendem Aufenthaltstitel

Selbstständigkeit als Nebentätigkeit zu bestehendem Aufenthaltstitel

FAQ

Selbstständige und Freiberufler + Familie

Selbstständigkeit als Nebentätigkeit zu bestehendem Aufenthaltstitel

Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel (z. B. zum Studium oder zur Beschäftigung) besitzen ist es möglich, unter Beibehaltung dieses Aufenthaltszwecks, eine selbstständige Nebentätigkeit erlaubt zu bekommen. Hierfür ist i. d. R. die Erlaubnis der Ausländerbehörde zuständig.

Ob diese Erlaubnis erteilt wird liegt dabei im Ermessen der Ausländerbehörde. Der Hauptaufenthaltszweck darf dabei nicht beeinträchtigt werden. Ist ihr Hauptaufenthaltszweck z. B. ein Studium so darf ihr Studienabschluss durch die Nebentätigkeit nicht gefährdet werden.

Achtung: Soweit Ihnen lauf Aufenthaltserlaubnis bereits die Erwerbstätigkeit erlaubt ist benötigen Sie keine weitere Zustimmung der Ausländerbehörde.


Auflagenänderung 50,00 Euro: Erwachsene
25,00 Euro: Minderjährige

Wie stelle ich einen Antrag auf Auflagenänderung bezüglich der Nebentätigkeit?
Vorbereitung Unterlagen:


Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben.

Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken!

 

> Gültiger Nationalpass

> Biometrisches Passfoto;
nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)

> Scan Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sowie des dazugehörigen Zusatzblattes

> Fragebogen Selbstständige mit den darin geforderten Dokumenten Fragebogen Selbstständige (pdf , 523KB)Download Link

>Honorarverträge oder Ähnliches (soweit vorhanden)

 ANTRAGSTELLUNGExternal Link