Aufenthaltserlaubnis für Kinder von Deutschen
Minderjährige, ledige, ausländische Kinder von deutschen
Staatsangehörigen haben die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zur
Familienzusammenführung zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der deutsche
Elternteil personensorgeberechtigt ist und in einer familiären
Lebensgemeinschaft mit dem Kind leben wird. Bevor Sie zur Antragsstrecke kommen, haben wir einige
Informationen für Sie aufgelistet.
Sollte keiner der personensorgeberechtigten
Elternteile die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wählen Sie bitte die für
den Aufenthaltszweck der Bezugsperson vorgesehene Schaltfläche auf der
vorherigen Seite.
Einreise/Visum
Die Einreise muss mit einem entsprechenden Visum erfolgen,
welches Sie bei der zuständigen deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland
beantragen müssen.
Ausnahmen eines Visums: Staatsangehörige von
Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada,
Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich
oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und die
Aufenthaltserlaubnis innerhalb der ersten 90 Tage vom Inland aus beantragen.
Vorgehen
nach der Einreise
Im ersten Schritt müssen Sie Ihren Wohnsitz in Frankfurt am
Main anmelden. Informationen hierzu erhalten Sie über das Bürgeramt Frankfurt
am Main.
Anschließend
müssen Sie innerhalb der Gültigkeit Ihres Visums bzw. innerhalb von 90 Tagen
(bei Befreiung von der Visapflicht) einen Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnsitzes stellen. Den Antrag
auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können sie auf dieser
Seite am Ende der Informationen stellen. Bitte lesen Sie sich vorher alle
Informationen zu den Unterlagen, die Sie vorher vorbereiten müssen, genauestens
durch.
Erwerbstätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt
uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit.
Dauer
der Aufenthaltserlaubnis
Bei der Einreise vor dem 11. Lebensjahr wird die
Aufenthaltserlaubnis in der Regel bis zum 16. Geburtstag erteilt.
Bei der Einreise nach dem 11. Lebensjahr wird die Aufenthaltserlaubnis in der Regel bis zum 18. Geburtstag erteilt.
Im Anschluss kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert oder eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Ausländische
Urkunden
Ausländische Urkunden, die
nicht durch einen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, müssen mit einer
Legalisation oder einer Haager Apostille versehen sein. Diese bestätigen die
Echtheit der Urkunde.
Die Legalisation wird durch
die deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsland der Urkunde ausgestellt.
Bei bestimmten Staaten ist
es ausreichend, wenn die Urkunde mit einer Haager Apostille versehen ist. Diese
wird durch eine Behörde des ausstellenden Staates ausgestellt.
In einigen Staaten ist die
Beantragung einer Legalisation/Apostillen-Verfahren durch den Antragsteller
nicht möglich. In diesen Fällen wird die Urkundenüberprüfung durch die
Ausländerbehörde im Rahmen der Amtshilfe bei der deutschen Auslandsvertretung
angefordert.
Ob im Falle Ihrer Urkunde eine Legalisation oder Haager Apostille notwendig ist, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.External Link
Gebühren der Aufenthaltserlaubnis:
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis | 50,00 Euro: Kinder und Jugendliche |
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis | 46,50 Euro: Kinder und Jugendliche |
*Für türkische Staatsangehörige können unter Umständen abweichende Gebühren gelten.
Wie stelle ich einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis? Vorbereitung Unterlagen: Scans der Unterlagen müssen im Rahmen der Antragsstellung vollständig hochgeladen werden. Ein Absenden des Antrags ist nur bei Vollständigkeit möglich. Das Antragsformular kann nicht zwischengespeichert werden. Aus diesem Grund sollten Sie alle Unterlagen vollständig ausgefüllt vorliegen haben. Bitte bereiten Sie bei einer beabsichtigten Antragsstellung die nachfolgend markierten Unterlagen vor und halten diese bereit, bevor Sie auf den Antrag klicken! |
> Gültiger Nationalpass
> Biometrisches Passfoto; nicht älter als 6 Monate (erst bei persönlichem Termin vorzulegen)
> Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Familiennachzugs inkl. Zusatzblatt (falls vorhanden), sofern erforderlich sowie eine Kopie des Einreisestempels
> Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels inkl. Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
> Geburtsurkunde - bei ausländischen Urkunden mit Legalisation oder Haager Apostille
> Schulbescheinigung - ab dem 6. Lebensjahr
ANTRAGSTELLUNGExternal Link |