Überträge
Ihr Anliegen ist erfolgreich bei der Ausländerbehörde eingegangen.
Sind Sie sich sicher, dass es sich bei Ihnen um die Übertragung eines Aufenthaltstitels handelt? Bitte prüfen Sie Ihr Anliegen genau nach! |
Bei einer Übertragung handelt es sich um die Bestellung einer elektronischen Aufenthaltskarte aufgrund der Ausstellung eines neuen Nationalpasses mit einem gültigen befristeten Aufenthaltstitel/Niederlassungserlaubnis. Für Reiseausweise für Flüchtlinge, Reiseausweise für Staatenlose, Reiseausweise für Asylberechtigte und Heimatlose Ausländer gilt dasselbe bei bestehenden Aufenthaltstiteln.
Verlängerungen von Aufenthaltstiteln werden in diesem Bereich nicht vorgenommen. Es geht hier ausschließlich um bestehende Aufenthaltstitel. Sofern Sie sich falsch im Fachbereich eingebucht haben, so wird ihr Termin storniert. Sollte eine fehlerhafte Einbuchung erst am Sprechtag auffallen, so wird keine Bearbeitung Ihres Anliegens vorgenommen. Sie werden dann an den richtigen Fachbereich verwiesen. Eine Bearbeitung am selben Tag erfolgt nicht. Sie müssen sich dann bei dem zuständigen Fachbereich eigenständig um einen Termin kümmern.
Bitte wählen Sie sich selbstständig einen Termin aus. |
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