Antrag auf Einbürgerung
Ein Antrag auf Einbürgerung ist an vielfältige Voraussetzungen geknüpft. Als Standesamt haben wir Ihnen Wissenswertes zum Thema Einbürgerung zusammengestellt. Ebenso finden Sie hier die erforderlichen Formulare zum Herunterladen.
BESTEHT EIN ANSPRUCH AUF EINBÜRGERUNG?
Wesentliche Voraussetzungen für die Einbürgerung liegen vor, wenn Sie ...
- sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen.
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzen. Information zu befristeten Aufenthaltstiteln (pdf , 226KB)Download Link
- 8 Jahre in Deutschland Ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt haben (bzw. 7 Jahre nach einem erfolgreichen Integrationskurs oder 6 Jahre bei Nachweis besonderer Integrationsleistungen, z.B. mindestens B 2, Realschulabschluss mit Deutschnote „befriedigend“, Fach-/Abitur oder deutschsprachiger Hochschulabschluss).
- Ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten (Ausnahmen können gelten bei nicht selbstverschuldetem Bezug).
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (Nachweis z.B. durch einen deutschen Schulabschluss oder ein B1-Zertifikat).
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland haben (z.B. durch einen deutschen Schulabschluss oder Einbürgerungstest).
- keinen Eintrag über Verurteilungen im Bundeszentralregister haben (ausgenommen sind Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen) und gegen Sie keine Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig sind.
- bereit sind, Ihre Staatsangehörigkeit aufzugeben. Dies gilt beispielsweise nicht für EU-Bürger. Über weitere Ausnahmen entscheidet im Einzelfall das Regierungspräsidium Darmstadt als Einbürgerungsbehörde.
Die notwendigen Aufenthaltszeiten können verkürzt werden bei:
- Miteinbürgerungen von Ehepartnern und Kindern,
- Asylberechtigten und Staatenlosen,
- Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern (gem. LPartG) von Deutschen,
- Nachweis besonderer Integrationsleistungen (z.B. ehrenamtliche Tätigkeit).
Bei Rückfragen zu diesen
Sonderfällen können Sie sich gerne telefonisch unter 069/212-36291 (Montag bis
Freitag in der Zeit von 08.00 – 12.00 Uhr) an die Beratungsstelle
des Standesamtes Frankfurt am Main wenden.
Hinweis für iranische Staatsangehörige:
- Aufgrund des Niederlassungsabkommens zwischen Deutschland und dem Kaiserreich Persien vom 17.02.1929 ist eine Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt (bei anerkannten Asylberechtigten/Flüchtlingen oder besonderen Integrationsleistungen) nicht möglich.
Wenn Sie die wesentlichen
Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen und Ihr gewöhnlicher Aufenthalt
in Frankfurt am Main ist, laden Sie bitte den Einbürgerungsantrag und die
Erklärungen herunter. Füllen Sie den Einbürgerungsantrag und die Erklärungen vollständig aus.
Schicken Sie den Einbürgerungsantrag
mit allen Erklärungen im Original und alle weiteren erforderlichen Unterlagen
in Kopie per Post an folgende Adresse:
Stadt Frankfurt am Main
Standesamt
– Einbürgerung –
Rottweiler
Str. 18
60327
Frankfurt am Main
Wir werden Ihre Unterlagen prüfen und
Sie zu einer persönlichen Vorsprache einladen. Bei Ihrer Vorsprache müssen Sie uns dann die Originale Ihrer Unterlagen vorlegen.
Hier finden Sie unser Informationsblatt zur Einbürgerung als Download im pdf-Format: Informationsblatt zur Einbuergerung (pdf , 434KB)Download Link
WICHTIG - BENÖTIGTE UNTERLAGEN
Unterlagen zum Einbürgerungsantrag
Folgende
Unterlagen sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag einzureichen:
Formulare und Erklärungen:
- Antrag auf Einbuergerung (pdf , 414KB)Download Link (siehe auch Muster-Einbuergerungsantrag (pdf , 394KB)Download Link und Muster-Einbuergerungsantrag-Ausfuellhilfe Kind (pdf , 2827KB)Download Link) - Soll der Ehepartner auch eingebürgert werden, muss er ein eigenes Formular ausfüllen. Kinder über 16 Jahre müssen ebenfalls ein eigenes Formular ausfüllen.
- Bei Bürgern aus der EU oder der Schweiz: Merkblatt Staatsangehoerige EU oder Schweiz (pdf , 8KB)Download Link
Allgemeine Unterlagen:
- ein aktuelles Passfoto pro einzubürgernde Person
- gültiger Pass (bei EU-Bürgern reicht auch der gültige Personalausweis aus)
- gültiger Aufenthaltstitel
Personenstandsurkunden:
Bei
allen ausländischen
Dokumenten ist vorzulegen:
Ausländische Urkunde und deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten
Übersetzer für Gerichte und Notare
Zugelassene Übersetzer finden Sie im Internet unter www.justiz-dolmetscher.de. Auch englischsprachige Urkunden müssen auf Deutsch übersetzt werden.
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Abschrift aus dem Familienbuch - ggf. auch Vorehen
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
- Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung vom Jugendamt oder Adoptionsbeschluss
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für
über 16-jährige Antragsteller/innen:
Es reicht einer der folgenden Nachweise aus!
- B 1-Zeugnis oder höherwertiges Zeugnis (B 2 – C 2 oder TestDaF) - nur standardisierte
Prüfung; ausgestellt von einem staatlich anerkannten Bildungsträger (Telc oder
Goethe-Institut) - Information zum B1-Sprachtest (pdf , 69KB)Download Link - Hauptschulabschluss oder höherwertiges Zeugnis - nur Schulzeugnisse mit mindestens
Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden - DSH-Prüfung / PNdS-Prüfung / Studienkolleg
- Abschlusszeugnis einer Berufsschule
- Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule
- Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses mit Deutschtest für Zuwanderer (Gesamtergebnis der Sprachkenntnisse B1)
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für unter 16-jährige Antragsteller/innen:
- aktuelle Schulbescheinigung
- alle Zeugnisse
Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und
Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen:
Es reicht einer der folgenden Nachweise aus!
- mindestens deutsches Hauptschulabschlusszeugnis - nur Schulzeugnisse mit
mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Politik und Wirtschaft“ können
anerkannt werden - Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest bzw. den Test „Leben in Deutschland“ - Information zum Einbuergerungstest (pdf , 137KB)Download Link
- deutscher Studienabschluss in Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik-, Verwaltungswissenschaften
Einkommensnachweise:
- bei Angestellten: Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und 1 aktuelle Gehaltsabrechnung
- bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten 6
Monate und letzter Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes - bei Bezug öffentlicher
Leistungen: Bescheid
über Arbeitslosengeld I bzw. II,
Kinderzuschlag, Grundsicherung, Rente, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsgeld oder BAföG
Es sind auch aktuelle Einkommensnachweise des Ehegatten/Lebenspartners vorzulegen.
Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland:
für die letzten 8 Jahre:
- Rentenversicherungsverlauf (von der Rentenversicherung in Frankfurt am Main, Zeil 53 - Informationsblatt_Versicherungsverlauf (pdf , 940KB)Download Link)
oder bei Selbstständigkeit Gewerbeanmeldung/Steuerbescheide - Bescheinigung über Kindergartenbesuch / Schulbesuch / Studienzeiten (alle
Studienbescheinigungen oder Exmatrikulation)
Die Auflistung ist nicht abschließend, daher bleibt im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen vorbehalten.
Hier finden Sie unser Informationsblatt zur Einbürgerung als Download im pdf-Format: Informationsblatt zur Einbuergerung (pdf , 434KB)Download Link
GEBÜHREN
Die Einbürgerungsgebühr wird im Laufe des Verfahrens vom Regierungspräsidium in Darmstadt erhoben und beträgt für einen Erwachsenen 255,- €. Minderjährige, die allein eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,- €. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit einem Elternteil eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,- €. Die Ablehnungsgebühr beträgt 255,- €. Die Rücknahmegebühr beträgt 127,50 €.
Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem alleinsorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen.
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.
Hier finden Sie unser Informationsblatt zur Einbürgerung als Download im pdf-Format: Informationsblatt zur Einbuergerung (pdf , 434KB)Download Link