Name (Erwerb und Änderung)

Name (Erwerb und Änderung)

Standesamt

Name (Erwerb und Änderung)

Das deutsche Namensrecht ist nicht zusammenhängend als einheitliches Rechtsgebiet beschrieben. Im BGB und in den Vorschriften des Familienrechts wird der Name in Verbindung mit der Geburt, Eheschließung und Eheauflösung oder etwa einer Adoption festgelegt.

Durch Anklicken der unten aufgeführten Lebenslagen erhalten Sie nähere Informationen zu den neuen Regelungen.

Wir bemühen uns an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen zu geben. Sollten Ihre individuellen Fragen hier nicht ausreichend beantwortet werden, stehen wir unter den jeweils angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

  1. Neugeborene (erstmaliger Erwerb des Familiennamens)Internal Link
  2. Namensführung von Ehegatten und Lebenspartnern (erstmaliger Erwerb und Änderung)Internal Link
  3. Namensänderung von minderjährigen KindernInternal Link
  4. Namensänderung von volljährigen PersonenInternal Link
  5. Angleichung fremdländischer NamensformenInternal Link
  6. Öffentlich-rechtliche NamensänderungInternal Link
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