Neues Namensrecht

Neues Namensrecht

Standesamt

Neues Namensrecht ab 01.05.2025

Zum 01.05.2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des internationalen Privatrechts in Kraft.

Mit dem Gesetz werden zahlreiche neue Möglichkeiten der Namensführung für Ehegatten und Lebenspartner, für Kinder sowie zur Namensänderung geschaffen.

Beachten Sie bitte, dass das Gesetz grundsätzlich für Personenstandsfälle (z.B. Geburt, Heirat) gilt, die sich ab dem 01.05.2025 ereignen.

Eine Anpassung der besehenden Namen an das neue Recht ist jedoch in vielen Fällen ebenfalls vorgesehen.

Bitte beachten Sie, dass zur Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung in den meisten Fällen die persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich ist.

Abhängig von den individuellen Verhältnissen ist ggf. die Zustimmung von weiteren Personen zu einer Namensänderung erforderlich.

Durch Anklicken der unten aufgeführten Lebenslagen erhalten Sie nähere Informationen zu den neuen Regelungen.

Wir bemühen uns an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen zu geben. Sollten Ihre individuellen Fragen hier nicht ausreichend beantwortet werden, stehen wir unter den jeweils angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

  1. Neugeborene (Erstmaliger Erwerb des Namens)Internal Link
  2. Namensführung von Ehegatten und Lebenspartnern (Erstmaliger Erwerb und Änderung)Internal Link
  3. Namensänderung von minderjährigen KindernInternal Link
  4. Namensänderung von volljährigen PersonenInternal Link
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