Namensführung von Ehegatten und Lebenspartnern (erstmaliger Erwerb und Änderung)
Ehegatten können am Tag der Eheschließung oder später während Bestehens der Ehe eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe (z.B. Ehename) abgeben.
Auch Lebenspartner haben die Möglichkeit, während bestehender Lebenspartnerschaft nachträglich eine Erklärung zur Namensführung abzugeben.
Nach Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft bestehen ebenfalls Möglichkeiten zur Änderung des Familiennamens.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung:
Standesamtsbezirk Mitte
Namenserklärung im Rahmen der Eheschließung
E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21273501 (08:00 - 12:00 Uhr)
Nachträgliche Namensänderung
E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21273502 (08:00 - 12:00 Uhr)
Standesamtsbezirk Höchst
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)
Namensführung von Ehegatten
Ohne Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung führen Ehegatten den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen weiter.
Sie möchten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen?
Zum Ehenamen kann bestimmt werden:
- der Geburtsname eines Ehegatten
- der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Familienname eines Ehegatten
- ein aus den Namen beider Ehegatten gebildeter Doppelname, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen -> er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden
Beispiel:
Einer von Ihnen möchte einen Begleitnamen bestimmen?
Der Ehegatte, dessen Name
nicht Ehename wird, kann einen Begleitnamen hinzufügen. Begleitname kann sein:
- der eigene Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte eigene Familienname
- der neu gebildete Familienname darf höchstens aus zwei Namen bestehen -> er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden
Haben Sie gemeinsame Kinder?
Bitte beachten Sie, dass die
von Ihnen abgegebene Erklärung zur Namensführung in der Ehe auch Auswirkungen
auf die Namensführung gemeinsamer Kinder haben kann.
Nähere Informationen finden
Sie hier MinderjaehrigeInternal Link
Führen Sie am 01.05.2025 bereits einen Ehenamen und möchten diesen ändern?
Ehegatten, die zum Inkrafttreten des Gesetzes bereits einen Ehenamen führen, können diesen ändern, indem sie einen neuen Ehenamen in Form eines aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Doppelnamens bestimmen, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen -> er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden.
Außerdem haben sie die Möglichkeit, einen bestehenden Ehenamen zu widerrufen. In diesem Fall führen beide Ehegatten wieder den Familiennamen, den sie zum Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs des Ehenamens geführt hatten. Für gemeinsame minderjährige Kinder besteht in diesem Fall die Möglichkeit der Neubestimmung des Geburtsnamens in Form eines Doppelnamens, der sich aus dem Namen der Mutter und des Vaters zusammensetzt, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen -> er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden.
Namensführung von Lebenspartnern
Lebenspartner haben die Möglichkeit, während bestehender Lebenspartnerschaft nachträglich einen Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen.
Sie möchten einen gemeinsamen Familiennamen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen?
Zum Lebenspartnerschaftsnamen kann bestimmt werden:
- der Geburtsname eines Lebenspartners
- der zum Zeitpunkt der Erklärung geführte Familienname eines Lebenspartners
-> besteht der Name eines Lebenspartners aus mehreren Gliedern, so kann auch nur ein Teil davon zur Bildung eines neuen Lebenspartnerschaftsnamens verwendet werden - ein aus den Namen beider Lebenspartnern gebildeter Doppelname, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen -> er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden
Einer von Ihnen möchte einen Begleitnamen bestimmen?
Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann einen Begleitnamen hinzufügen. Begleitname kann sein:
- der eigene Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte eigene Familienname
- der neu gebildete Familienname darf höchstens aus zwei Namen bestehen -> er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden
Führen Sie am 01.05.2025 bereits einen Lebenspartnerschaftsnamen und möchten diesen ändern?
Lebenspartner, die zum Inkrafttreten des Gesetzes bereits einen Lebenspartnerschaftsnamen führen, können diesen ändern, indem sie einen neuen Lebenspartnerschaftsnamen in Form eines aus den Namen beider Lebenspartner gebildeten Doppelnamens bestimmen, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen -> er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden.
Außerdem haben sie die Möglichkeit, einen bestehenden Lebenspartnerschaftsnamen zu widerrufen. In diesem Fall führen beide Lebenspartner wieder den Familiennamen, den sie zum Zeitpunkt der ursprünglichen Erklärung des Lebenspartnerschaftsnamens geführt hatten.
Haben Sie gemeinsame Kinder?
Bitte beachten Sie, dass die
von Ihnen abgegebene Erklärung zur Namensführung in der Lebenspartnerschaft
auch Auswirkungen auf die Namensführung gemeinsamer Kinder haben kann.
Nähere Informationen finden
Sie hier MinderjaehrigeInternal Link
Namensführung nach Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
Nach Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft führen die Ehegatten bzw. Lebenspartner grundsätzlich den in der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen weiter.
Sie sind verwitwet oder geschieden bzw. Ihre Lebenspartnerschaft wurde aufgehoben oder durch Tod eines Lebenspartners aufgelöst und möchten Ihren Familiennamen ändern?
- Sie können Ihren Geburtsnamen wieder annehmen.
- Sie können den bis zur Bestimmung des Ehe- bzw- Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen wieder annehmen.
- Sie können dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamen einen Begleitnamen anfügen oder voranstellen. Begleitname kann sein:
der eigene Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Bestimmung des Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsnamens geführte Familienname.
Besteht der Name, der Begleitname werden soll, aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen Begleitname sein. Der neu gebildete Familienname darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen -> er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden.
Haben Sie Kinder?
Nähere Informationen zur Namensführung der gemeinsamen Kinder finden Sie hier MinderjaehrigeInternal Link