Neugeborene

Neugeborene

Name (Erwerb und Änderung)

Neugeborene (erstmaliger Erwerb des Familiennamens)

Sie sind nicht miteinander verheiratet (Mutter und Vater) und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht?

  • Ihr Kind erhält den Familiennamen des allein sorgeberechtigten Elternteils als Geburtsnamen.
  • Durch eine sogenannte Namenserteilung kann das Kind einen Doppelnamen (gebildet mit oder ohne Bindestrich aus den Familiennamen beider Eltern) oder den Familiennamen des anderen Elternteils erhalten.

 

Sie haben das gemeinsame Sorgerecht durch Eheschließung (Mutter und Vater) oder durch gemeinsame Erklärung?

  • Ihr Kind kann den Familiennamen von Mutter oder Vater erhalten.
  • Ihr Kind kann einen Doppelnamen erhalten, der sich aus dem Familiennamen der Mutter und dem des Vaters zusammensetzt, der Familienname darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen (er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden).

 

Grundsätzlich gilt: Besteht der Familienname des Elternteils aus mehreren Gliedern, so kann auch nur ein Teil davon zur Bildung des Geburtsnamens verwendet werden

Bitte beachten Sie: Der von den Eltern bestimmte Geburtsname gilt auch für ihre weiteren gemeinsamen Kinder

 

Sie sind verheiratet und haben einen Ehenamen?

  • Ihr Kind erhält Ihren Ehenamen

 

Sie haben noch Fragen?

Für nähere Informationen zu Ihrem Anliegen nutzen Sie gerne unsere Kontaktformulare:

 

Wir stehen Ihnen gerne auch per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung:


Standesamtsbezirk Mitte
E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21273505 (08:00 - 12:00 Uhr)

Standesamtsbezirk Höchst
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)

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