Neugeborene (Erstmaliger Erwerb des Namens)
Geburtsname von Neugeborenen ab 01.05.2025
Sie sind nicht miteinander verheiratet (Mutter und Vater) und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht?
- Ihr Kind erhält den Familiennamen des allein sorgeberechtigten Elternteils;
-> besteht der Name des Elternteils aus mehreren Gliedern, so kann auch nur ein Teil davon zur Bildung des Geburtsnamens verwendet werden
- Durch eine sogenannte Namenserteilung kann das Kind einen Doppelnamen (gebildet mit oder ohne Bindestrich aus den Namen beider Eltern) oder den Familiennamen des anderen Elternteils erhalten
-> besteht der Name des Elternteils aus mehreren Gliedern, so kann auch nur ein Teil davon zur Bildung des Geburtsnamens verwendet werden
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht durch Eheschließung (Mutter und Vater) oder durch gemeinsame Erklärung?
- Ihr Kind kann den Familiennamen von Vater oder Mutter erhalten.
-> besteht der Name des Elternteils aus mehreren Gliedern, so kann auch nur ein Teil davon zur Bildung des Geburtsnamens verwendet werden
- Ihr Kind kann einen Doppelnamen erhalten, der sich aus dem Namen der Mutter und des Vaters zusammensetzt, der Name darf aus höchstens zwei Bestandteilen bestehen -> er kann mit oder ohne Bindestrich gebildet werden
Bitte beachten Sie: Der von den Eltern bestimmte Geburtsname gilt auch für ihre weiteren gemeinsamen Kinder.
Sie sind verheiratet und haben einen Ehenamen?
- Ihr Kind erhält Ihren Ehenamen
Sie haben noch Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung:
Standesamtsbezirk Mitte
E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21273505 (08:00 - 12:00 Uhr)
Standesamtsbezirk Höchst
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)