Urkundenbestellung
Die Standesamtsbezirke Mitte und Höchst in Frankfurt am Main stellen verschiedene Urkunden für Personenstandsfälle aus, die in den Registern dieser Standesamtsbezirke beurkundet wurden.
Wie kann ich eine Personenstandsurkunde bestellen?
Aus aktuellem
Anlass warnen wir vor der Nutzung von Drittanbieter-Seiten für die
Online-Beantragung von Personenstandsurkunden.
Bitte nutzen Sie
hierfür ausschließlich die
auf dieser Seite verlinkten Online-Dienste.
Sie haben folgende Möglichkeiten eine Urkunde zu bestellen:
Online unter
- Urkunde: Geburtsurkunde / Geburtenregister Online External Link
- Urkunde: Eheurkunde / Eheregister OnlineExternal Link
- Urkunde: Sterbeurkunde Online External Link
- Urkunde: Lebenspartnerschaftsurkunde OnlineExternal Link
- Urkunde: Bescheinigung EhenamensänderungExternal Link
Schriftlich per Brief:
Stadt Frankfurt am Main
Standesamt
34.32 Urkundenbestellung
Postfach (34.32)
60275 Frankfurt am Main
Stadt Frankfurt am Main
Standesamt
34.5 Urkundenbestellung
Postfach
60275 Frankfurt am Main
Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben folgendes bei:
- Kopie Ihres Personalausweises
(Vorder- und Rückseite)
oder - Ihres Reisepasses (Seite mit Angaben zu Vor- und Familiennamen) bei.
Bitte machen Sie in Ihrem Schreiben auch exakte Angaben über
- Ihre E-Mailadresse
- Ihre Telefonnummer
- Zustellungsadresse
Sie erhalten zunächst eine Zahlungsaufforderung. Nach Begleichung der Rechnung durch e-Payment oder Überweisung werden Ihnen die gewünschten Urkunden zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen betragen kann. Wir bitten innerhalb dieses Zeitraums von Anfragen abzusehen. Vielen Dank!
Persönlich:
Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Weitere Auskünfte zur Urkundenbestellung über:
Bezirk Mitte (Geburt- und Sterberegister) +49 69 21273503 (08:00 - 12:00 Uhr)
Bezirk Mitte (Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister) +49 69 21273502 (08:00 - 12:00 Uhr)
Bezirk Höchst +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)
Wer kann die Ausstellung von Urkunden beantragen?
- der Betroffene selbst
- sein Ehegatte oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener Ehe oder aufgelöste Lebenspartnerschaft)
- Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person
- Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person
- Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunde, sonst nach Nr. 7)
- derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Urkunde belegen kann (bitte entsprechende Nachweise vorlegen)
- derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der Personen unter 1.-6. vorlegt
Gebühren
Ausstellung einer Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunde (auch mehrsprachige Urkunden, Registerausdruck) |
12,00 Euro |
beglaubigter Registerausdruck (beglaubigte Abschriften) |
12,00 Euro |
Ausstellung einer Übersetzungshilfe | 12,00 Euro |
Jede weitere Urkunde aus demselben Register | 6,00 Euro |
Öffentliche Urkunde (keine Ermäßigung bei Mehrfachbestellung) | 10,00 Euro |
Bescheinigung über Namensänderung (keine Ermäßigung bei Mehrfachbestellung) | 12,00 Euro |
Suchgebühr pro angefangene Viertelstunde. Für das Suchen von Personenstandseinträgen, Auskünften aus den Registern und Sammelakten wird eine Gebühr in Höhe des tatsächlichen Zeitaufwands berechnet. | 14,00 Euro |
Urkunde zur Vorlage bei einer gesetzlichen Sozial-/Rentenversicherung (LVA, BfA) mit Nachweis | gebührenfrei |
Urkunde für Sozialhilfeberechtigte (mit Nachweis) | jeweils die Hälfte der Gebühren |