Ahnenforschung
Familienforschung
Das Standesamt kann nur Ahnenforschung im Sinne der Familienforschung betreiben, wenn es die Personenstandsregister der Gesuchten selbst führt. Eine gewerbliche Ahnenforschung durch das Standesamt ist nicht erlaubt.
Wie lange zurück kann das Standesamt Ahnenforschung betreiben?
Die Führung der Personenstandsregister im Standesamt ist zeitlich begrenzt:
- Geburten 110 Jahre
- Heiratsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister gibt es nur für den Zeitraum 01.08.2001 bis 30.09.2017
Die Benutzung der Personenstandsregister unterliegt den datenschutzrechtlichen Vorschriften des § 62 Personenstandsgesetz (PStG). Sehen Sie hierzu auch unseren Artikel UrkundenbestellungInternal Link.
Personenstandsbücher werden, nach Ablauf der oben genannten Aufbewahrungsfristen, dem Institut für Stadtgeschichte zur dauerhaften Aufbewahrung übergeben.
Wie ist das Verfahren zur Ahnenforschung?
Zur Ahnenforschung ist eine persönliche Vorsprache nicht sinnvoll, da aufgrund des Umfangs der Recherchearbeit keine sofortige Auskunft erteilt werden kann. Wir empfehlen Ihnen uns schriftlich per Brief zu kontaktieren:
Standesamt Frankfurt am Main
Bethmannstr. 3
60311 Frankfurt am Main
Für eine umfangreich überörtliche Ahnenforschung finden sich im Internet zahlreiche Angebote privater Firmen, die sich auf die Ahnen- und Familienforschung spezialisiert haben.
Gebühren
Im Rahmen der Ahnenforschung entstehen Suchgebühren. In welcher Höhe, ist abhängig vom Suchaufwand.
Weitere Informationen zu den Gebühren finden Sie im Artikel UrkundenbestellungInternal Link.