Selbstbestimmungsgesetz

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Standesamt

Selbstbestimmungsgesetz

Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wurde am 21.06.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2024 I Nr. 206) und wird zum 01.11.2024 in Kraft treten. Hierdurch erhalten transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen die Möglichkeit, durch Erklärung vor dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Diese Erklärung muss mindestens drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Dies ist bereits ab 01.08.2024 möglich.

Wichtiger Hinweis:
Jeder Mensch ist einzigartig. Wir bemühen uns an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen zu geben. Sollten Ihre individuellen Fragen hier nicht ausreichend beantwortet werden, stehen wir gerne zur Verfügung.

Anmeldung der Erklärung

Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist von der erklärenden Person mindestens drei Monate vor der Erklärung bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird.

Die Anmeldung beim Standesamt in Frankfurt am Main können Sie elektronisch ausfüllen und übermitteln. Bitte laden Sie ein Foto eines amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, EU-Identitätskarte) hoch.

Sie haben auch die Möglichkeit, das Formular herunterzuladen und uns per Post zuzusenden oder in unseren Briefkasten einzuwerfen. Unser Briefkasten ist kein Fristenbriefkasten. Die Leerung erfolgt ggf. erst am nächsten Arbeitstag.

Link zum Formular: Selbstbestimmungsgesetz AntragExternal Link

 

Sofern die Erklärung für eine minderjährige Person abgegeben werden soll, nehmen sie bitte vor Anmeldung telefonisch Kontakt mit uns auf.

Standesamtsbezirk Mitte:

Postanschrift:    Postfach (34.32), 60275 Frankfurt am Main

Hausanschrift:   Berliner Straße 33 – 35, 60311 Frankfurt am Main

E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de

Telefon: +49 69 21273503 (08:00 - 12:00 Uhr)

Standesamtsbezirk Höchst:

Postanschrift:    Postfach (34.5), 60275 Frankfurt am Main

Hausanschrift:   Seilerbahn 2, 65929 Frankfurt am Main

E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)

 

Hintergrundinformationen zum Selbstbestimmungsgesetz finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend SelbstbestimmungsgesetzExternal Link.

Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

Welches Standesamt ist zuständig?

Die Erklärung über die Änderung eines Geschlechtseintrags kann bei jedem Standesamt abgegeben werden.

Sofern das Standesamt in Frankfurt am Main nicht für die Entgegennahme der Erklärung zuständig ist, Sie aber in Frankfurt am Main wohnen, können Sie die Erklärung gerne hier abgeben. Wir werden sie an das zuständige Standesamt weiterleiten.

Die Erklärung wird wirksam mit Entgegennahme durch das Standesamt am Geburtsort im Inland. Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein, ist das Standesamt am Ort einer evtl. Eheschließung bzw. am Wohnsitz zuständig.

 

In welcher Form wird die Erklärung abgegeben und welchen Inhalt hat sie?

Die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen wird durch das Standesamt beurkundet. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden (Kontaktdaten siehe unten).

Eine Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, hat die Möglichkeit, diesen Eintrag in die Geschlechtsangabe „männlich“, „weiblich“ oder „divers“ ändern zu lassen oder zu bestimmen, dass keine Angabe beim Geschlecht eingetragen wird.

In diesem Zusammenhang sind auch Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.

 

Kann die Erklärung mehrmals abgegeben werden?

Vor Ablauf eines Jahres nach der Erklärung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann keine erneute Erklärung abgegeben werden. Dies gilt nicht für Minderjährige.

 

Können auch ausländische Staatsangehörige diese Erklärung abgeben?

Ausländische Staatsangehörige können eine Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgeben, wenn sie

  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen,
  • eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich rechtmäßig im Inland aufhalten oder
  • eine Blaue Karte EU besitzen.

 

Welche Besonderheiten gelten für Minderjährige?

Für die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen von Minderjährigen ist die Beteiligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

Außerdem ist hier eine im Vorfeld eingeholte Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Diese kann insbesondere erfolgen durch

  • Personen, die über eine psychologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügen oder
  • öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

 

Für weiter Auskünfte bzw. Terminvereinbarungen stehen wir gerne zur Verfügung unter

 

Standesamtsbezirk Mitte:

E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de

Telefon: +49 69 21273503 (08:00 - 12:00 Uhr)

 

Standesamtsbezirk Höchst:

E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)

Erforderliche Unterlagen und Gebühren

Erforderliche Unterlagen

 

Für die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen benötigt das Standesamt in jedem Fall

  • Gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, EU-Identitätskarte)
  • Geburtsurkunde der erklärenden Person

 

Abhängig von den persönlichen Verhältnissen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden, z.B.

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe / Lebenspartnerschaft
  • Gültiger Aufenthaltstitel
  • Nachweis über eine Namensänderung

Für alle nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumente wird eine Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer benötigt.
Bezüglich der erforderlichen Unterlagen beraten wir Sie gerne.

 

Gebühren

Für die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen 23,50 €

Für eine Bescheinigung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen 12,00 €

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