Selbstbestimmungsgesetz
Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wurde am 21.06.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2024 I Nr. 206) und wird zum 01.11.2024 in Kraft treten. Hierdurch erhalten transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen die Möglichkeit, durch Erklärung vor dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Diese Erklärung muss mindestens drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Dies ist bereits ab 01.08.2024 möglich.
Wichtiger Hinweis:
Jeder Mensch ist einzigartig. Wir bemühen uns an dieser Stelle, möglichst umfassende Informationen zu geben. Sollten Ihre individuellen Fragen hier nicht ausreichend beantwortet werden, stehen wir gerne zur Verfügung.
Anmeldung der Erklärung
Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist von der erklärenden Person mindestens drei Monate vor der Erklärung bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. Die Anmeldung wird gegenstandslos, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird.
Die Anmeldung beim Standesamt in Frankfurt am Main können Sie elektronisch ausfüllen und übermitteln. Bitte laden Sie ein Foto eines amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, EU-Identitätskarte) hoch.
Sie haben auch die Möglichkeit, das Formular herunterzuladen und uns per Post zuzusenden oder in unseren Briefkasten einzuwerfen. Unser Briefkasten ist kein Fristenbriefkasten. Die Leerung erfolgt ggf. erst am nächsten Arbeitstag.
Link zum Formular: Selbstbestimmungsgesetz AntragExternal Link
Sofern die Erklärung für eine minderjährige Person abgegeben werden soll, nehmen sie bitte vor Anmeldung telefonisch Kontakt mit uns auf.
Standesamtsbezirk Mitte:
Postanschrift: Postfach (34.32), 60275 Frankfurt am Main
Hausanschrift: Berliner Straße 33 – 35, 60311 Frankfurt am Main
E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21273503 (08:00 - 12:00 Uhr)
Standesamtsbezirk Höchst:
Postanschrift: Postfach (34.5), 60275 Frankfurt am Main
Hausanschrift: Seilerbahn 2, 65929 Frankfurt am Main
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)
Hintergrundinformationen zum Selbstbestimmungsgesetz finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend SelbstbestimmungsgesetzExternal Link.
Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
Welches Standesamt ist zuständig?
Die Erklärung über die Änderung eines Geschlechtseintrags kann bei jedem Standesamt abgegeben werden.
Sofern das Standesamt in
Frankfurt am Main nicht für die Entgegennahme der Erklärung zuständig ist, Sie
aber in Frankfurt am Main wohnen, können Sie die Erklärung gerne hier abgeben.
Wir werden sie an das zuständige Standesamt weiterleiten.
Die
Erklärung wird wirksam mit Entgegennahme durch das Standesamt am Geburtsort im
Inland. Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein, ist das Standesamt am
Ort einer evtl. Eheschließung bzw. am Wohnsitz zuständig.
In welcher Form wird die Erklärung abgegeben und welchen Inhalt hat sie?
Die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen wird durch das Standesamt beurkundet. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden (Kontaktdaten siehe unten).
Eine Person, deren Geschlechtsidentität
von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, hat die
Möglichkeit, diesen Eintrag in die Geschlechtsangabe „männlich“, „weiblich“
oder „divers“ ändern zu lassen oder
zu bestimmen, dass keine Angabe beim
Geschlecht eingetragen wird.
In diesem Zusammenhang
sind auch Vornamen zu bestimmen, die dem gewählten Geschlechtseintrag
entsprechen.
Kann die Erklärung mehrmals abgegeben werden?
Vor Ablauf eines Jahres nach der Erklärung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann keine erneute Erklärung abgegeben werden. Dies gilt nicht für Minderjährige.
Können auch ausländische Staatsangehörige diese Erklärung abgeben?
Ausländische Staatsangehörige können eine Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgeben, wenn sie
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen,
- eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis besitzen und sich rechtmäßig im Inland aufhalten oder
- eine Blaue Karte EU besitzen.
Welche Besonderheiten gelten für Minderjährige?
Für die Erklärung über die Änderung des
Geschlechtseintrags und der Vornamen von Minderjährigen ist die Beteiligung des
gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Außerdem ist hier eine im Vorfeld
eingeholte Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Diese kann insbesondere erfolgen
durch
- Personen, die über eine psychologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügen oder
- öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Für weiter Auskünfte bzw. Terminvereinbarungen stehen wir gerne zur Verfügung unter
Standesamtsbezirk Mitte:
E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21273503 (08:00 - 12:00 Uhr)
Standesamtsbezirk Höchst:
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)
Erforderliche Unterlagen und Gebühren
Erforderliche Unterlagen
Für die Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen benötigt das Standesamt in jedem Fall
- Gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, EU-Identitätskarte)
- Geburtsurkunde der erklärenden Person
Abhängig von den persönlichen Verhältnissen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden, z.B.
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Nachweis über die Auflösung der Ehe / Lebenspartnerschaft
- Gültiger Aufenthaltstitel
- Nachweis über eine Namensänderung
Für
alle nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumente wird eine Übersetzung
durch einen ermächtigten Übersetzer benötigt.
Bezüglich der erforderlichen
Unterlagen beraten wir Sie gerne.
Gebühren
Für die Erklärung über die Änderung des
Geschlechtseintrags und der Vornamen 23,50 €
Für eine Bescheinigung über die Änderung
des Geschlechtseintrags und der Vornamen 12,00 €