Anmeldung einer Geburt

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Standesamt

Anmeldung einer Geburt

Ihr Kind ist oder soll in Frankfurt am Main geboren werden - wo melden Sie die Geburt an?

Das Standesamt Höchst beurkundet alle Neugeborenen, die in den Städtischen Kliniken in Höchst oder in den Stadtteilen Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim geboren wurden.

Bei einer Geburt im Geburtshaus sowie in allen anderen Stadtteilen und Krankenhäusern in Frankfurt (Bürgerhospital, Hospital zum Heiligen Geist, St. Elisabethen Krankenhaus oder Klinikum der Johann-Wolfgang-von-Goethe-Universität) wird die Beurkundung im Standesamt Mitte vorgenommen.
Die Anmeldung des Kindes muss innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt erfolgen. Wenn Sie in einer Klinik entbunden haben, erfolgt die Übermittlung der Geburtsanzeige durch das Krankenhaus.

In Zusammenarbeit mit dem Bürgerhospital und dem Hospital zum Heiligen Geist bietet das Standesamt einen besonderen Service an:
Sie können die Unterlagen, die zur Beurkundung der Geburt benötigt werden, im Krankenhaus abgeben. Ein Botendienst bringt die Unterlagen zusammen mit der Geburtsanzeige in das Standesamt, damit dort die Geburtsurkunden ausgestellt werden können.

Bei Hausgeburten müssen Sie die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche mit der ausgefüllten Geburtsanzeige oder einer Bescheinigung der/des anwesenden Arztes, Hebamme oder Entbindungspflegers persönlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin beim Standesamt.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Geburt, beispielsweise welche Unterlagen benötigt werden, Hinweise zur Namensführung des Kindes, anfallende Gebühren und mehr, finden Sie in Informationen zur Geburt Ihres KindesInternal Link.

Hotline zur Anmeldung von Geburten:
+49 (0)69 212 73505

Geburten- und Sterbefallbeurkundung
Standesamt
Berliner Straße 33-35
60311 Frankfurt am Main 






 


 

Wichtige Information zur Bezahlung von Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie vor Ort sicher und bequem elektronisch (Kartenzahlung) begleichen. Barzahlungen sind aus Effizienzgründen und zur Vereinfachung unserer Prozessabläufe nicht möglich.

 

Alternativ kann eine Überweisung der Gebühren mittels Gebührenbescheid erfolgen.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter.


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