Sternenkinder
Ausstellung von Bescheinigungen für Sternenkinder
Für tot geborene Kinder unter einem Geburtsgewicht von 500 Gramm können nun
Bescheinigungen ausgestellt werden.
Die zum 15. Mai 2013 in Kraft getretene Vorschrift eröffnet den Eltern die Möglichkeit,
die Geburt durch das Standesamt dokumentieren zu lassen und dem Kind einen
Namen zu geben.
Eine Beurkundung im Personenstandsregister findet jedoch nicht statt.
Für weitere Informationen (Vorlage der notwendigen Unterlagen, Zuständigkeit) wenden Sie sich bitte an die Geburtenabteilung.
Bezirk Mitte
Telefon:
E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de
Bezirk Höchst
Telefon:
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de