Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

Anmeldung einer Geburt

Vaterschaftsanerkennung

Die Abgabe der Vaterschaftsanerkennung ist in Frankfurt am Main im Standesamt, Jugend- und Sozialamt und bei Notaren möglich. Die Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht ist beim Standesamt nicht möglich.

Wer ist Mutter, wer ist Vater des Kindes?

Wer Mutter oder Vater des Kindes ist, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:

 

  • Mutterschaft (§ 1591 Bürgerliches Gesetzbuch): Mutter eines Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.
  • Vaterschaft (§ 1592 Bürgerliches Gesetzbuch): Vater eines Kindes ist der Mann,

            1. der mit der Mutter verheiratet ist,

            2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder

            3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

 

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen:

  • Der Anerkennende muss voll geschäftsfähig sein.Ist er minderjährig, ist die Zustimmung seines Sorgeberechtigten erforderlich.
  • Die Anerkennung bedarf zur Wirksamkeit im deutschen Recht der Zustimmung der Kindesmutter. Beide Elternteile müssen persönlich vorsprechen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder ggf. Aufenthaltstitel.
  • Sollte die Kindesmutter geschieden sein, ist zusätzlich der rechtskräftige Scheidungsbeschluss im Original vorzulegen.
  • Sollte die Kindesmutter verwitwet sein, ist zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehemannes mitzubringen.

Falls einer der Beteiligten nicht ausreichend Deutsch spricht, bringen Sie bitte eine vereidigte Dolmetscherin / einen Dolmetscher oder eine andere Person mit, die für Sie übersetzen kann. Auch diese Person muss einen Personalausweis oder Pass vorlegen.

Zuständige Stelle

Weitere Informationen zur Anerkennung der Vaterschaft im Rahmen der Erstbeurkundung Ihres Kindes (es wurde noch keine Geburtsurkunde erstellt) erhalten Sie im

 

Standesamtsbezirk Mitte

Telefon: +49 69 21273505

E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.deInternal Link oder

 

Standesamtsbezirk Höchst

Telefon: +49 69 21245570

E-Mail: Standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

 

Informationen zur nachträglichen Anerkennung einer Vaterschaft (wenn bereits eine Geburtsurkunde erstellt wurde) erhalten Sie im

 

Standesamtsbezirk Mitte

Telefon: +49 69 21273503

E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.deInternal Link oder

 

Standesamtsbezirk Höchst

Telefon: +49 69 21245570

E-Mail: Standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

 

Sorgerecht

Für nichteheliche Kinder kann die Sorgerechtserklärung nicht beim Standesamt abgegeben werden. Diese kann beim Jugend- und Sozialamt Besondere Dienste oder einem Notar erklärt werden.

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