Namensgebung
Vorname(n)
Die Wahl des Vornamens ist Teil der Personensorge, welche die Eltern, die
miteinander verheiratet sind, gemeinsam haben. Bei nicht verheirateten Eltern
ist der Kindesvater an der Namenswahl zu beteiligen, wenn er mit der Mutter das
gemeinsame Sorgerecht erklärt hat.
Das verfassungsmäßig geschützte Recht der Vornamenserteilung haben
selbstverständlich Sie als Eltern. Aber auch wir als Standesbeamte haben die
Pflicht, auf bestimmte Vorgaben zu achten und ggf. in die Vornamenswahl einzugreifen.
Dabei können wir als Standesbeamte im Zweifelsfall eine Anfrage an das
Amtsgericht senden, um eine Klärung herbeizuführen.
Phantasienamen, Markennamen, exotische Vornamen
Aufgrund der Rechtsprechung ist bei der Wahl eines Vornamens das Kindeswohl
zu beachten. Das bedeutet, dass der Vorname nicht anstößig, verunglimpfend,
lächerlich oder ungeeignet sein darf. Ist das Wohl des Kindes nicht
sichergestellt, so sind wir als Standesbeamte verpflichtet, einzugreifen.
So mussten wir u. a. folgende Vornamen ablehnen: Störenfried, Pfefferminze,
Verleihnix, Schnucki, Gastritis, Rosenherz, Borussia und Puschkin. Diese
Bezeichnungen gefährden das Wohl des Kindes und können deshalb nicht in die
Geburtsurkunde eingetragen werden.
Anzahl der Vornamen
Die Anzahl der Vornamen sollte 7 nicht überschreiten, da es ansonsten zu
einer Gefährdung des Kindeswohls und zahlreichen Problemen im Alltag kommen
kann. Werden zwei Vornamen mit einem Bindestrich verbunden, gelten sie als ein
Name.
Informationen für unsere ausländischen Eltern
Bei der Beurkundung von Kindern ausländischer Eltern müssen zu den
deutschen Vorschriften auch die jeweiligen Gesetze der Herkunftsländer beachtet
werden. Eine Missachtung kann zu Schwierigkeiten bei einer späteren
Registrierung bei den Heimatbehörden führen.
Daher weisen wir Sie darauf hin, sich unbedingt vor der Namensgebung bei
Ihrer Heimatbehörde bzw. Ihrem zuständigen Konsulat zu erkundigen, ob die von
Ihnen gewünschten Namen zulässig sind.
Diese Informationen sind nicht abschließend, da es aufgrund ständiger
Rechtsprechung immer wieder zu Änderungen kommt. Wenn Sie unsicher sind, ob es
bei den von Ihnen gewählten Vornamen zu Problemen kommen kann, setzen Sie sich
frühzeitig mit uns in Verbindung.
Auch die Gesellschaft für deutsche Sprache berät Sie bei der Wahl von
Vornamen. Deren Internetadresse finden Sie rechts unter 'externe Links'. Zudem
empfehlen wir Ihnen, auf Fachliteratur zurückzugreifen, die auch
außergewöhnliche Vornamen mit Angabe des Geschlechts enthält.
Familienname nach deutschem RechtInternal Link