Erledigungen nach der Geburtsbeurkundung
Nach der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes sind verschiedene Anträge zu stellen. Dazu erhalten Sie von uns drei gebührenfreie Urkunden.
Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld und Mutterschaftshilfe
Kindergeld und Kinderzuschlag
Kindergeld können Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse beantragen. Diese richtet sich nach Ihrem Wohnort. Weitere Informationen z.B. zur Antragstellung oder Kontaktdaten finden Sie unter ArbeitsagenturExternal Link.
Elterngeld
Elterngeld können Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragen. Diese richtet sich nach Ihrem Wohnort. Weitere Informationen z.B. zur Antragstellung oder Kontaktdaten finden Sie unter www.elterngeld.hessen.de
Mutterschaftshilfe
Wenn Sie gesetzlich versichert sind können Sie die Mutterschaftshilfe bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind, können Sie Ihren Antrag beim Bundesversicherungsamt stellen. Weitere Informationen z.B. zur Antragstellung oder Kontaktdaten finden Sie unter www.bundesamtsozialesicherung.deExternal Link
Anmeldung bei der Meldebehörde
Das Standesamt meldet die Geburt Ihres Kindes an Ihre Meldebehörde.
Wenn Sie einen Kinderreisepass oder Personalausweis für Ihr Kind beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Meldestelle an Ihrem Wohnort. Sollten Sie in Frankfurt am Main wohnhaft sein, wenden Sie sich an das Bürgeramt, Statistik und WahlenInternal Link.
Sind Sie ausländische Staatsangehörige und Ihr Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, dann bringen Sie bitte die entsprechende Bescheinigung zur Meldebehörde mit.
Wir empfehlen Ihnen außerdem sich mit Ihrer Auslandsvertretung in Verbindung zu setzen, um Ihr Kind dort anzumelden.