Anmeldung eines Sterbefalls

Anmeldung eines Sterbefalls

Standesamt

Anmeldung eines Sterbefalls

Die Anmeldung von Sterbefällen ist ohne Termin während unserer Öffnungszeiten möglich.

Weiterhin besteht die Möglichkeit die erforderlichen Unterlagen zur Anmeldung eines Sterbefalles an der Pforte in der Berliner Straße 33-35 abzugeben oder in den Briefkasten im Standesamt Höchst, Seilerbahn 2 einzuwerfen.

Bei Sterbefällen in einem Krankenhaus oder in einem Alten- oder Pflegeheim erhalten Sie dort bereits eine teilweise ausgefüllte Sterbefallanzeige, die Sie anhand der Ihnen vorliegenden Angaben ergänzen können.

Benötigte Unterlagen zur Beurkundung eines Sterbefalles

Um einen Sterbefall reibungslos beurkunden zu können, benötigt das Standesamt einige Unterlagen. Diese sind in jedem Fall

 

  • Leichenschauschein (nichtvertraulicher Teil + vertraulicher Teil (brauner + weißer Umschlag))
  • Sterbefallanzeige

 

Für Sterbefälle in Wohnungen oder in nicht anzeigepflichtigen Pflegeheimen halten wir einen Vordruck bereit, den Sie anhand der Ihnen vorliegenden Angaben ausfüllen können.

 

Zusätzlich benötigte Unterlagen für die bei uns am häufigsten beurkundenden Sterbefälle:

 

War die/der Verstorbene ledig?

Wir benötigen zusätzlich im Original:

  • eine Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit Übersetzung)

 

War die/der Verstorbene verheiratet?

Wir benötigen zusätzlich im Original:

  • eine Eheurkunde - gegebenenfalls mit Übersetzung- oder
  • eine internationale Heiratsurkunde oder
  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters

 

War die/der Verstorbene verwitwet?


Wir benötigen zusätzlich im Original:

  • eine Eheurkunde - gegebenenfalls mit Übersetzung- oder eine internationale Heiratsurkunde
  • eine Sterbeurkunde- gegebenenfalls mit Übersetzung- oder
  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters (anstatt der Ehe- und Sterbeurkunde)

 

War die/der Verstorbene geschieden?


Wir benötigen zusätzlich im Original:

  • eine aktuelle Eheurkunde mit eingetragener rechtskräftiger Scheidung - gegebenfalls mit Übersetzung -* oder
  • eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Scheidungsvermerk

 

* wenn Sie keine aktuelle Eheurkunde vorlegen können, legen Sie bitte ein Scheidungsurteil mit Rechtskraft - gegebenenfalls mit Übersetzung - , wenn beispielsweise die Ehe im Ausland geschlossen wurde vor.

 

War die/der Verstorbene Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in?


Wir benötigen zusätzlich im Original:

  • Registrierschein und Vertriebenenausweis oder
  • Einbürgerungsurkunde
  • Urkunden über eventuelle Namensänderungen und/oder
  • Nachweise über eine eventuelle Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (BVFG).

 

War die/der Verstorbene ausländische/r Staatsangehörige/r?


Wir benötigen zusätzlich im Original:

  • den Pass der/des Verstorbenen und des Ehepartners.

 

Gebühren

Sterbeurkunde (A4, A5 oder internationale Urkunde) 12,00 Euro
 jede weitere Ausfertigung der Sterbeurkunde 6,00 Euro
Ausstellung eines Leichenpasses 31,00 Euro

Suchgebühr für das Suchen von Personenstandseinträgen, Auskünften aus den Registern und Sammelakten

(pro 15 Minuten tatsächlicher Zeitaufwand)

14,00 Euro
Portogebühren Einschreiben 4,25 Euro

Sie haben noch weitere Fragen?

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung.

 

Standesamtsbezirk Mitte:

E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de

Telefon: +49 69 21273505 (08:00 - 12:00 Uhr)

 

Standesamtsbezirk Höchst:

E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)

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