Leichenpass
Ein Leichenpass ist für die Überführung zur Beisetzung eines ausländischen Verstorbenen in sein Heimatland erforderlich. Dieser wird durch das Standesamt, das zur Beurkundung des Sterbefalls zuständig ist, im Rahmen der Anmeldung des Sterbefalls ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
Zur Ausstellung eines Leichenpasses werden benötigt:
- Vertraulicher Teil des Leichenschauscheines
- Sterbefallanzeige
- Zweite Leichenschau
Gebühren
Die Gebühren für die Ausstellung eines Leichenpasses betragen 31,00 Euro