Anmeldung der Eheschließung
Heiraten in Deutschland
Das Ja-Wort können Sie sich grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geben.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung (Antragstellung) ist jeweils das Standesamt an Ihrem Wohnsitz (auch Nebenwohnsitz).
Sofern keiner von Ihnen einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist das Standesamt zuständig, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.
Welches Standesamt ist in Frankfurt am Main für Sie zuständig?
Frankfurt am Main hat zwei Standesamtsbezirke.
Wohnen Sie in einem der westlichen Stadtteile wie Höchst, Nied, Griesheim, Sindlingen, Zeilsheim, Unterliederbach, Sossenheim, Schwanheim oder Goldstein, ist das Standesamt Höchst im Garten des Bolongaropalastes Ihr zuständiges Standesamt.
Wenn Sie in einem der anderen Stadtteile wohnen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Mitte im Römer.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung einer Eheschließung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Wenn Sie nicht in Frankfurt am Main heiraten möchten, leiten wir Ihre Unterlagen gerne an ein anderes Standesamt zur Eheschließung weiter.
Hinweis in eigener Sache
Mittlerweile bieten die unterschiedlichsten Hochzeitsportale,
Hochzeitsplaner oder Agenturen durch entsprechende Eingabe-Felder auf ihren
Internetseiten an, Termine für die Eheschließungen beim
Wunschstandesamt abzufragen bzw. zu vermitteln.
Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das
Standesamt Frankfurt am Main aus Gründen der Gleichbehandlung und eines fairen
Wettbewerbs weder mit Betreibern von Hochzeitsportalen noch mit
Hochzeitsagenturen o.ä. zusammenarbeitet!
Terminanfragen für Eheschließungen oder sonstige
Auskünfte zum Thema erfolgen ausschließlich in direktem Kontakt zwischen
interessierten Paaren und dem Standesamt.
Sie sind nicht in Frankfurt am Main wohnhaft, möchten
aber hier heiraten?
Auch Paare, die ihren Erst- oder Zweitwohnsitz nicht in Frankfurt am Main haben oder gar nicht in Deutschland leben, sind herzlich willkommen.
Wenn der Wohnsitz von beiden Partnern außerhalb Deutschlands liegt, erfolgt die Anmeldung der Eheschließung entweder beim Standesamt Mitte oder beim Standesamt Höchst, je nach dem gewünschten Trauort.
Wenn Sie in Deutschland, aber nicht in Frankfurt am Main leben, so wenden Sie sich bitte zunächst für die Anmeldung der Eheschließung an das zuständige Wohnsitzstandesamt. Dort erfahren Sie dann, welche Unterlagen benötigt werden. Bei der Anmeldung der Eheschließung in Ihrem Heimatort teilen Sie bitte dem Standesamt mit, dass Sie Ihre Ehe in Frankfurt am Main schließen möchten. Ihre Unterlagen werden uns dann zugeschickt. Sind diese dann hier bearbeitet, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für die Eheschließung in Frankfurt am Main.
Gerne können Sie sich auch vorab telefonisch mit uns in Verbindung setzen, um einen Eheschließungstermin zu vereinbaren. Gegebenenfalls ist vorab die Übersendung der Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung erforderlich.
Sie möchten wissen, welche Trautermine zur Verfügung stehen?
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich telefonisch mit dem Standesamt Mitte +49 69 21273501 in Verbindung für die Trausäle:
- Römer (in der Regel montags bis freitags und an ausgewählten Samstagen)
- Seckbacher Rathaus (an ausgewählten Terminen)
- Palmengarten (freitags, von Mai bis September)
- Nikolauskapelle (an ausgewählten Terminen)
oder mit dem Standesamt Höchst +49 69 21245570 für den
- Trausaal im Emmerichpavillon (Mittwoch und Freitag und an ausgewählten Samstagen)
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung und wie hoch sind die Gebühren?
Damit wir Ihnen die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen nennen können, benötigen wir zunächst einige persönliche Angaben von Ihnen.
Bitte füllen Sie die Voranmeldung zur Eheschließung Auskunft EheExternal Link vollständig aus. Dieser wird uns über eine gesicherte Leitung elektronisch übermittelt.
Nach Eingang des Fragebogens werden wir Ihnen innerhalb einer Woche eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung zukommen lassen.
Die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung betragen
Grundgebühr für die Anmeldung | 47,00 Euro |
zusätzlich für jedes zu beachtende ausländische Recht | 23,50 Euro |
Eheschließung | siehe gewünschten Trausaal |
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland | 47,00 Euro |
zusätzlich für jedes zu beachtende ausländische Recht | 23,50 Euro |
Urkunde (DIN A4, Stammbuchformat oder International) | je 12,00 Euro |
jede weitere Urkunde | 6,00 Euro |
Sonstige, ggf. zusätzliche Gebühren/Auslagen
Aufnahme einer Eidesstattlichen Versicherung | 36,00 Euro |
Vereidigung eines Dolmetschers | 36,00 Euro |
Versand der Eheschließungsunterlagen an ein anderes Standesamt | 4,25 Euro |
Sie haben noch Fragen?
Häufig gestellte Fragen und unsere Antwort darauf finden Sie unter
FAQsInternal LinkSie können Ihre Antwort nicht finden? Wir stehen Ihnen auch gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung:
Standesamtsbezirk Mitte
E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21273501 (08:00 - 12:00 Uhr)
Standesamtsbezirk Höchst
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Telefon: +49 69 21245570 (08:00 - 12:00 Uhr)