Heiraten im Ausland
Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und möchten sich im Ausland das Ja-Wort geben?
Heiraten/Begründen einer Lebenspartnerschaft (LPart) im Ausland
Bitte erfragen Sie bei den Behörden des Landes, in dem die Hochzeit
stattfinden soll, nach den Unterlagen, die dort von Ihnen zur
Hochzeit/Verpartnerung benötigt werden. Ihr Ansprechpartner hierfür ist in der
Regel das örtliche Standesamt oder die jeweilige Vertretung in Deutschland
(Botschaft bzw. Konsulat).
Sollten Sie eine Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung benötigen, aus der ausschließlich Ihre Daten (ohne die Daten Ihrer
Partnerin/Ihres Partners) hervorgehen, so genügt eine Aufenthaltsbescheinigung
des Bürgeramts, da hierin unter anderem Ihr aktueller Familienstand bescheinigt
wird.
Verlangt jedoch das ausländische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. Bescheinigung zur Gründung der Lebenspartnerschaft von Ihnen, so
handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung des Standesamtes darüber, dass
nach deutschem Recht keine Ehehindernisse für die Hochzeit/keine Hindernisse
für Ihre Lebenspartnerschaft zwischen Ihnen und Ihrer Partnerin/Ihrem Partner
bestehen.
Für diese Überprüfung werden Unterlagen von Ihnen und Ihrer
Partnerin/Ihres Partners benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis/die Bescheinigung
zur Begründung der Lebenspartnerschaft erhalten Sie vom Standesamt Ihres
Wohnortes.
Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein
Ehefähigkeitszeugnis/eine Bescheinigung zur Begründung der Lebenspartnerschaft
benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde oder an Ihre Botschaft.
Welche Unterlagen benötigen Sie zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses/Bescheinigung zur Begründung der Lebenspartnerschaft?
Damit wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen nennen können, benötigen wir zunächst einige persönliche Angaben von Ihnen.
Bitte füllen Sie den Fragebogen Auskunft EheInternal Link vollständig aus. Nach Eingang des Fragebogens senden wir Ihnen in der Regel innerhalb von einer Woche eine Auflistung mit den erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses/eine Bescheinigung zur Begründung der Lebenspartnerschaft zu.
Bei Vorsprache unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen wird das Ehefähigkeitszeugnis/die Bescheinigung zur Begründung der Lebenspartnerschaft in der Regel direkt vor Ort ausgestellt.
Sie möchten sich gerne im persönlichen Gespräch beraten lassen?
Für den Bereich Mitte:
Wir beraten Sie gerne bei persönlicher Vorsprache (ohne vorherige Terminvereinbarung, mit Wartenummernvergabe)
im Zimmer 424 - 426 in der Bethmannstraße 3.
Bitte bringen Sie hierfür ein gültiges Ausweisdokument mit. Die Vorsprache beider Partner ist für die Beratung und Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht zwingend erforderlich.
Wichtiger Hinweis:
Wir arbeiten in der Beratung mit Wartenummern. Ziehen Sie deshalb bitte bei Ihrer Ankunft im Standesamt
vor den Zimmern 424 - 426
eine entsprechende Nummernkarte. Sie werden dann aufgerufen. Bei sehr großem Publikumsandrang muss die Nummernvergabe manchmal früher als die eigentliche Sprechzeit beendet werden, um alle bis dahin anwesenden Kunden noch umfassend beraten zu können.
Deshalb bitten wir Sie, sich mindestens eine Stunde bis eineinhalb Stunden vor dem Ende der Öffnungszeit im Standesamt einzufinden. Nur so können unnötige Wartezeiten für Sie vermieden werden. Die geringsten Wartezeiten haben Sie bei uns dienstags und mittwochs vor 9:00 Uhr.
Für den Bereich Höchst:
Wir beraten Sie gerne persönlich über die erforderlichen Unterlagen, bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter +49 69 21245570 mit uns.