FAQs

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Heiraten im Ausland

Häufig gestellte Fragen zur Heirat im Ausland

FAQs

Welche Dokumente benötigen wir, um im Ausland zu heiraten?

Um eine Eheschließung im Ausland durchzuführen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen von den Behörden des Landes, in dem die Hochzeit stattfinden soll, erhalten.

Länderspezifische Informationen zu Eheschließungen im Ausland finden Sie auch auf der Website der Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige des Bundesverwaltungsamtes (BundesverwaltungsamtExternal Link).

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis? Warum werden zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses auch Dokumente von meiner ausländischen Partnerin/ meinem ausländischen Partner verlangt?

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung der Behörde im Heimatland eines Verlobten, dass es nach den Gesetzen des Landes kein Hindernis für die Eheschließung gibt. In dem Zeugnis müssen beide Verlobte namentlich genannt sein. Das Ehefähigkeitszeugnis gibt nicht nur Auskunft über den Familienstand einer Person, sondern auch darüber, ob alle Voraussetzungen für eine Ehe erfüllt sind. Um dies festzustellen, müssen auch die Dokumente des ausländischen Partners / der ausländischen Partnerin vorgelegt werden.

Normalerweise ist ein Ehefähigkeitszeugnis sechs Monate gültig, aber in einigen Ländern kann es auch nur drei Monate gültig sein, wie zum Beispiel in Polen.

Was ist eine Familienstands- bzw. Ledigkeitsbescheinigung?

Eine Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung ist eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt, aus der ausschließlich Ihre persönlichen Daten wie Ihr aktueller Familienstand (ohne die Daten Ihres Partners) hervorgehen.

Um herauszufinden, welche Unterlagen Sie für eine Hochzeit im Ausland benötigen, müssen Sie sich an die Behörden des Landes wenden, in dem die Hochzeit stattfinden soll. Ihr Ansprechpartner ist normalerweise das örtliche Standesamt oder die jeweilige Vertretung des Landes in Deutschland (Botschaft oder Konsulat).
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